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Sep. 22, 2025

FIN LAW als Gastgeber des Annual Meeting des Fintech Legal Network

Unsere Kanzlei freute sich am Freitag über internationalen Besuch der Mitglieder des FinTech Legal Network (FLN) in unseren Kanzleiräumen in der Senckenberganlage. Zu Gast waren im Rahmen des Annual Meeting des FLN zahlreiche Kollegen aus der internationalen Anwaltschaft, die ihren Beratungsschwerpunkt in der Begleitung von Projekten in der FinTech-Branche haben. Thematisch stand im Mittelpunkt der Fachvorträge von Rechtsanwalt Dr. Lutz Auffenberg, LL.M. (London), Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) sowie dem akademischen Gastredner Dr. Johannes Meier vom Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi) der Universität Marburg die Regulierung sogenannter Stablecoins und ihrer Regulierung nach MiCAR als E-Geld Token (EMT) und Asset-Referenced Token (ART). Den Veranstaltungstag prägten neben den Fachvoträgen spannende und gewinnbringende Fachdiskussionen zu ausgewählten Rechtsproblemen der Kryptoregulierung und digitalen Zahlungslösungen. Den Abend ließen die Teilnehmer des Annual Meeting bei entspannter Atmosphäre und überwältigendem Ausblick über Frankfurt am Main mit Cocktails, Wein und gutem Essen ausklingen.

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    März 25, 2025

    Gelungener Booklaunch bei FIN LAW für das neue MiCAR Handbuch von Dr. Johannes Meier

    Vergangenen Freitag freuten wir uns über üppigen akademischen Besuch in unseren Räumlichkeiten im Senckenbergtower in Frankfurt. Zu Gast waren Dr. Johannes Meier und Prof. Dr. Sebastian Omlor samt akademischer Gefolgschaft aus dem Marburger Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi) sowie zahlreiche weitere Autoren des jüngst im Erich Schmidt Verlag erschienenen MiCAR Handbuchs, dessen Herausgeber Dr. Johannes Meier ist. Nach kurzer Begrüßung von Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. gab FIN LAW Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M., die live aus Boston, Massachusetts  zugeschaltet war, ein paar Einblicke in den aktuellen Stand der Kryptoregulierung in den USA, die auch Gegenstand ihres Kapitelbeitrags zum MiCAR Handbuch ist. Im Anschluss widmeten Herausgeber Dr. Johannes Meier und sein akademischer Lehrer Prof. Dr. Sebastian Omlor dankende und lobende Worte an das Werk und dessen Erschaffer, um sodann gemeinsam zu einem gelungenen Get-together bei Wein und Häppchen mit Ausblick auf die Mainmetropole die Veröffentlichung des Handbuchs zu feiern.

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      März 12, 2025

      Die neue FIN LAW Website – Gewohnte Qualität im neuen Gewand

      Wir freuen uns den neuen Webauftritt von FIN LAW präsentieren zu können. Unsere Website ist nun schneller und moderner als zuvor und sieht darüber hinaus auch einfach besser aus. Natürlich hat die Umgestaltung der Website keine negativen Auswirkungen auf unsere Services, im Gegenteil: Insbesondere durch die übersichtlichere Gestaltung unseres Blogs haben es interessierte Websitebesucher noch leichter sich zu ihren jeweiligen Interessengebieten zu informieren. Die Beiträge zu den verschiedenen Themengebieten sind nun durch Schlagwörter miteinander verbunden. Das ermöglicht es dem interessierten Besucher, sich schnell und unkompliziert unsere Beiträge zu den jeweiligen Themengebieten anzeigen zu lassen, ohne sich durch alle unsere Blogbeiträge „durchklicken“ zu müssen. Wir wünschen allen Besuchern viel Spaß auf der neuen Seite.

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        März 11, 2025

        Erneute WiWO Auszeichnung für Lutz Auffenberg und FIN LAW

        Wir freuen uns, dass die renommierte WirtschaftsWoche (WiWO) erneut unseren Gründungspartner Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. als Top Anwalt im Bank- & Finanzrecht auszeichnet. Ebenfalls zum wiederholten Male wurde die Kanzlei FIN LAW insgesamt als Top Kanzlei im Bereich Bank- & Finanzrecht von der WiWo ausgezeichnet. Als Grundlage für die Auszeichnung führte das Handelsblatt Research Institute Befragungen bei insgesamt 1.900 Juristen aus 146 Kanzleien durch und wertete diese Befragung durch eine Expertenjury aus. Ausgezeichnet wurden schlussendlich 25 Kanzleien und 37 Anwälte. Wir sind ungemein stolz darauf, dass sowohl Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. als auch FIN LAW insgesamt es erneut geschafft haben in diesem prestigereichen Ranking nach ganz vorne zu kommen. Wir gratulieren auch allen weiteren ausgezeichneten Kanzleien, Kollegen und Kolleginnen und bedanken uns herzlich für das große Vertrauen und die Wertschätzung unserer Arbeit.

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          Feb. 20, 2025

          Book Launch Party für den Crypto Assets MiCAR Kommentar in Wien

          Bereits am 16. Dezember 2024 fand in den Räumlichkeiten unserer Partnerkanzlei STADLER VÖLKEL in Wien die Book Launch Party zum kurz zuvor veröffentlichten Kalss/Krönke/Völkel Kommentarwerk „Crypto Assets“ statt. Die Autorenschaft – der auch unser Partner Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London) angehört – feierte gemeinsam mit Vertretern des C.H. Beck bzw. Manz Verlags die länderübergreifende Kooperation zur Kommentierung der neuen MiCAR nebst Begleitgesetzen und im Zuge der Einführung geänderter Rechtsakte bei Wein, Häppchen und Maronen über den Dächern der Inneren Stadt mit Blick auf den Stephansdom. Ein kurzes Statement von Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London) zu den von ihm kommentierten Vorschriften der Art. 36 bis 47 MiCAR und zum gesamten Werk sowie visuelle Eindrücke von der Book Launch Feier in Wien gibt es hier zu sehen:

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            Nov. 26, 2024

            Erneute Auszeichnung für Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London)

            Das renommierte, auf die Bewertung und Empfehlung von Anwälten spezialisierte Onlineportal Lexology hat unseren Gründungspartner Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London) als einen der führenden Experten in Deutschland in seinen Lexology Index: Fintech & Blockchain (vormals als Who’s Who Legal bekannt) aufgenommen. Rechtsanwalt Lutz Auffenberg hat damit erneut den Sprung in dieses renommierte Ranking geschafft. Die Ermittlung der führenden Rechtsberater erfolgte durch eine umfassende Marktanalyse und Umfrage unter den Marktteilnehmern sowie unter den im Blockchain- und Fintechrecht beratenden Rechtsanwälten.

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              Nov. 25, 2024

              Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel steuert Kapitel zum Handbuch MiCAR bei

              Die Europäische Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) wird in Kürze in ihrer Gesamtheit Rechtswirkung entfalten. Die MiCAR wird auch Auswirkungen auf grenzüberschreitende Kryptowerte-Dienstleistungen und deren regulatorische Behandlung haben. Somit ist insbesondere die rechtsvergleichende Betrachtung und Einordnung der neuen Regulierung ein wichtiger Beitrag, der zukünftig effektive Beratung auch zu grenzüberschreitenden Kryptowerte-Dienstleistungen ermöglichen wird. Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) und of counsel bei FIN LAW hat im voraussichtlich im Februar 2025 erscheinenden Handbuch MiCAR, herausgegeben von Johannes Meier, eine rechtsvergleichende Betrachtung der MiCAR mit den US-Amerikanischen Regulierungen vorgenommen. Interessierte können das Buch bereits hier vorbestellen.

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                Nov. 20, 2024

                Rechtsanwalt Lutz Auffenberg kommentiert Art. 36 bis 47 MiCAR im Kalss/Krönke/Völkel

                Das FIN LAW Team wächst weiter und begrüßt Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) als of Counsel im Beraterteam. Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) wird unsere Mandantschaft an der Schnittstelle zwischen dem amerikanischen, europäischen und deutschem Bank- Wertpapier- und Finanzdienstleistungsrecht sowie in gesellschaftsrechtlichen Fragen beraten. Zudem wird Sie unsere inländischen und internationalen Mandanten im Bereich der nationalen und europäischen Kryptoregulierung sowie bei der Einholung von BaFin Lizenzen unter den Regulierungsregimen der MiCAR sowie des KWG und des WpIG unterstützen.

                Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) verfügt über eine langjährige Beratungserfahrung unter anderem in den Bereichen Kryptoregulierung, Lizenz- und Compliance beim Derivate- und Wertpapierhandel als auch bei der Erstellung von AGB für Finanzdienstleister. Darüber hinaus lehrt Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) als Attorney-at-Law (MA) und Lecturer of Law an der Boston University Law School. Weiter ist sie Research Fellow des US basierten Decentralization Research Centers. Ihre Arbeit konzentriert sich dabei auf gesellschaftsrechtliche Fragen beim Einsatz von Distributed Ledger Technologien in Gesellschaften und Stiftungen im Allgemeinen und Decentralized Autonomous Organisations („DAO“) im Besonderen. Nicht nur aus diesen Gründen sondern auch wegen Ihrer zuverlässigen und lösungsorientierten Arbeitsweise und ihrem angenehmen Auftreten sind wir stolz und froh, dass Anja von Rosenstiel unsere Kanzlei in Zukunft unterstützen wird.

                Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Anja und sind uns sicher, dass unsere Mandanten von ihrer umfassenden Expertise profitieren werden.

                Das FIN LAW Team wächst weiter und begrüßt Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) als of Counsel im Beraterteam. Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) wird unsere Mandantschaft an der Schnittstelle zwischen dem amerikanischen, europäischen und deutschem Bank- Wertpapier- und Finanzdienstleistungsrecht sowie in gesellschaftsrechtlichen Fragen beraten. Zudem wird Sie unsere inländischen und internationalen Mandanten im Bereich der nationalen und europäischen Kryptoregulierung sowie bei der Einholung von BaFin Lizenzen unter den Regulierungsregimen der MiCAR sowie des KWG und des WpIG unterstützen.

                Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) verfügt über eine langjährige Beratungserfahrung unter anderem in den Bereichen Kryptoregulierung, Lizenz- und Compliance beim Derivate- und Wertpapierhandel als auch bei der Erstellung von AGB für Finanzdienstleister. Darüber hinaus lehrt Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) als Attorney-at-Law (MA) und Lecturer of Law an der Boston University Law School. Weiter ist sie Research Fellow des US basierten Decentralization Research Centers. Ihre Arbeit konzentriert sich dabei auf gesellschaftsrechtliche Fragen beim Einsatz von Distributed Ledger Technologien in Gesellschaften und Stiftungen im Allgemeinen und Decentralized Autonomous Organisations („DAO“) im Besonderen. Nicht nur aus diesen Gründen sondern auch wegen Ihrer zuverlässigen und lösungsorientierten Arbeitsweise und ihrem angenehmen Auftreten sind wir stolz und froh, dass Anja von Rosenstiel unsere Kanzlei in Zukunft unterstützen wird.

                Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Anja und sind uns sicher, dass unsere Mandanten von ihrer umfassenden Expertise profitieren werden.

                Als erster juristischer Kommentar zur neuen Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) im deutschsprachigen Raum ist nun das Werk „Crypto Assets“ der Herausgeber Prof. Dr. Susanne Kalss, Prof. Dr. Christoph Krönke und Rechtsanwalt Dr. Oliver Völkel, LL.M. im Verlag C.H. Beck erschienen. Unser Gründungspartner Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. durfte die Kommentierung der Art. 36 bis Art. 47 MiCAR beisteuern. Inhaltlich betreffen die von ihm kommentierten Artikel die Vorschriften über die von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token (ART) zu haltende Vermögenswertreserve (Art. 36 – 40 MiCAR), über die Übernahme von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token (Art. 41 und 42 MiCAR), die Einstufung von vermögenswertereferenzierten Token als signifikant (Art. 43 bis 45 MiCAR) und die Regelungen über den Sanierungsplan sowie den Rücktauschplan (Art. 46 und 47 MiCAR). Über die Kommentierung der MiCAR hinaus enthält das Werk „Crypto Assets“ Kommentierungen des DLT-Pilot-Regimes, einschlägiger Passagen der MiFID II und der EU-Prospekt-VO, der MAR und der zweiten E-Geld-Richtlinie, der europäischen Anti-Geldwäscherichtlinie sowie des dem deutschen Bundestag zur Abstimmung vorliegenden Entwurfs für ein Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) zur Umsetzung der Vorschriften der MiCAR.

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                  Nov. 14, 2024

                  Rechtsanwalt Lutz Auffenberg LL.M. (London) im Web3 NextLevel Podcast


                  Unser Partner Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London) war jüngst zu Gast bei André und Jasmin im Web3 NextLevel Podcast. Der Web3 NextLevel Podcast ist ein wöchentlich erscheinender Business Podcast, der sich vor allem mit Themen wie Web3, Blockchain und Kryptowährungen befasst. André, Jasmin und Lutz diskutieren in dieser Folge unter anderem über die historische Entwicklung der Krypto-Regulierung in Deutschland und Europa, über die Zukunft eben jener Regulierung insbesondere unter der schon bald in ganz Europa anwendbaren MiCAR Verordnung und die Auswirkungen dieser Entwicklung auf Geschäftsmodelle mit Bezug zu Kryptowerten und kryptographischen Währungen. Lutz erzählt aus seiner Beratungspraxis und gibt auch den einen oder anderen Hinweis für junge aber auch bereits alt eingesessene Unternehmen, die in diesem Bereich Fuß fassen wollen. Interessierte Hörer können die Podcast-Folge mit Lutz zur MiCAR-Regulierung ab dem 13. November 2024 hier oder unter https://web3nextlevel.letscast.fm/ abrufen.

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                    Juni 05, 2024

                    Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel verstärkt FIN LAW als of Counsel

                    Das FIN LAW Team wächst weiter und begrüßt Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) als of Counsel im Beraterteam. Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) wird unsere Mandantschaft an der Schnittstelle zwischen dem amerikanischen, europäischen und deutschem Bank- Wertpapier- und Finanzdienstleistungsrecht sowie in gesellschaftsrechtlichen Fragen beraten. Zudem wird Sie unsere inländischen und internationalen Mandanten im Bereich der nationalen und europäischen Kryptoregulierung sowie bei der Einholung von BaFin Lizenzen unter den Regulierungsregimen der MiCAR sowie des KWG und des WpIG unterstützen.

                    Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) verfügt über eine langjährige Beratungserfahrung unter anderem in den Bereichen Kryptoregulierung, Lizenz- und Compliance beim Derivate- und Wertpapierhandel als auch bei der Erstellung von AGB für Finanzdienstleister. Darüber hinaus lehrt Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) als Attorney-at-Law (MA) und Lecturer of Law an der Boston University Law School. Weiter ist sie Research Fellow des US basierten Decentralization Research Centers. Ihre Arbeit konzentriert sich dabei auf gesellschaftsrechtliche Fragen beim Einsatz von Distributed Ledger Technologien in Gesellschaften und Stiftungen im Allgemeinen und Decentralized Autonomous Organisations („DAO“) im Besonderen. Nicht nur aus diesen Gründen sondern auch wegen Ihrer zuverlässigen und lösungsorientierten Arbeitsweise und ihrem angenehmen Auftreten sind wir stolz und froh, dass Anja von Rosenstiel unsere Kanzlei in Zukunft unterstützen wird.

                    Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Anja und sind uns sicher, dass unsere Mandanten von ihrer umfassenden Expertise profitieren werden.

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                      Feb. 09, 2024

                      Rechtsanwalt Anton Schröder verstärkt FIN LAW im IT und Datenschutzrecht

                      Das FIN LAW Team wächst und begrüßt Rechtsanwalt Anton Schröder als Neuzugang im Beraterteam. Rechtsanwalt Anton Schröder wird unsere Mandantschaft vornehmlich im IT Recht und Datenschutzrecht sowie in allen Rechtsfragen im Bereich von Onlinediensten, zu Software-as-a-Service Geschäftsmodellen (SaaS) sowie zu Vertragsgestaltungen beraten. Zudem wird er unsere inländischen und internationalen Mandanten im Bereich der nationalen und europäischen Kryptoregulierung sowie bei der Einholung von BaFin Lizenzen unter den Regulierungsregimen der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) sowie des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) beraten.

                      Rechtsanwalt Anton Schröder war bereits im Rahmen seiner Ausbildung während seines juristischen Referendariats in der Anwaltsstation für FIN LAW tätig. Nicht zuletzt aus diesem Grund wissen wir, dass wir mit Anton nicht nur einen exzellenten Juristen, sondern auch ein in höchsten Maßen verlässliches und im Auftreten angenehmes neues Teammitglied für unsere Kanzlei gewinnen konnten.

                      Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Anton und sind uns sicher, dass unsere Mandanten von seinem Engagement und seiner Expertise profitieren werden.

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                        Nov. 14, 2023

                        FIN LAW bezieht Stellung zum Referentenentwurf für das FinmadiG

                        Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) lud Verbände und Experten der deutschen Kryptobranche am 23. Oktober 2023 ein, zu seinem Referentenentwurf für ein Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) Stellung zu nehmen. Dieser Einladung folgend beziehen die FIN LAW Rechtsanwälte Lutz Auffenberg, LL.M. (London) und Dr. Konrad Uhink Stellung zur geplanten Einführung eines neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) und zu vorgeschlagenen Änderungen am Kreditwesengesetz (KWG), die den Übergang von der aktuellen nationalen Kryptoregulierung in das MiCAR-Regime regeln sollen. Als problematisch kritisiert FIN LAW insbesondere die sehr kurz bemessene Übergangsfrist nur bis zum 31. Dezember 2025 für auf der Grundlage nationaler BaFin Lizenzen agierende Kryptodienstleister zur Einholung einer MiCAR Lizenz. Darüber stellen Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London) und Dr. Konrad Uhink die neu einzuführenden Begrifflichkeiten des „kryptografischen Instruments“ und der „qualifizierten Kryptoverwahrung“ in Frage. Während der Begriff des „kryptographischen Instruments“ aus ihrer Sicht unnötig kompliziert gewählt erscheint, ist die neue Finanzdienstleistung der qualifizierten Kryptoverwahrung gegenüber der Kryptoverwahrung nach MiCAR klar abzugrenzen, da sie sich ausschließlich auf die Verwahrung von kryptografischen Instrumenten bezieht, während sie zur Verwahrung von Kryptowerten i.S.d. MiCAR gerade nicht berechtigt. Insoweit handelt es sich nicht um eine qualifizierte Form der Kryptoverwahrung, so dass ihre Bezeichnung als „qualifiziert“ irreführend ist.

                        Die Stellungnahme zur Konsultation des BMF ist sowohl auf der Internetpräsenz des BMF als auch über den untenstehenden Button einsehbar.

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