November 20, 2024
Rechtsanwalt Lutz Auffenberg kommentiert Art. 36 bis 47 MiCAR im Kalss/Krönke/Völkel
Als erster juristischer Kommentar zur neuen Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) im deutschsprachigen Raum ist nun das Werk „Crypto Assets“ der Herausgeber Prof. Dr. Susanne Kalss, Prof. Dr. Christoph Krönke und Rechtsanwalt Dr. Oliver Völkel, LL.M. im Verlag C.H. Beck erschienen. Unser Gründungspartner Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. durfte die Kommentierung der Art. 36 bis Art. 47 MiCAR beisteuern. Inhaltlich betreffen die von ihm kommentierten Artikel die Vorschriften über die von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token (ART) zu haltende Vermögenswertreserve (Art. 36 – 40 MiCAR), über die Übernahme von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token (Art. 41 und 42 MiCAR), die Einstufung von vermögenswertereferenzierten Token als signifikant (Art. 43 bis 45 MiCAR) und die Regelungen über den Sanierungsplan sowie den Rücktauschplan (Art. 46 und 47 MiCAR). Über die Kommentierung der MiCAR hinaus enthält das Werk „Crypto Assets“ Kommentierungen des DLT-Pilot-Regimes, einschlägiger Passagen der MiFID II und der EU-Prospekt-VO, der MAR und der zweiten E-Geld-Richtlinie, der europäischen Anti-Geldwäscherichtlinie sowie des dem deutschen Bundestag zur Abstimmung vorliegenden Entwurfs für ein Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) zur Umsetzung der Vorschriften der MiCAR.
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