Kryptowerte und Regulierung

Regulierung von Kryptowerten – BaFin Lizenz für Kryptoverwahrung und Kryptotrading

Die Regulierung von Kryptowerten und auf ihnen basierenden Geschäftsmodellen hat sich in den letzten zehn Jahren sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene stark weiterentwickelt. Während die BaFin als in Deutschland zuständige Aufsichtsbehörde Bitcoins und vergleichbare Kryptowerte schon kurz nach ihrem Aufkommen im Jahr 2009 als Rechnungseinheiten und damit als Finanzinstrumente einordnete, zog der deutsche Gesetzgeber erst 2020 im Rahmen der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie nach und führte eine gesetzliche Definition von Kryptowerten in das deutsche Kreditwesengesetz (KWG) ein. Geschäftsmodelle mit oder in Bezug auf Kryptowerte wie insbesondere die Kryptoverwahrung oder Kryptotrading für Kunden stehen seither in Deutschland unter einem gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt. Kryptodienstleister müssen deshalb vor Geschäftsaufnahme erfolgreich ein Erlaubnisverfahren zum Erhalt einer BaFin Lizenz durchlaufen. Alternativ kann im Einzelfall auch eine Kooperation mit einem Finanzdienstleister in Betracht kommen, der über die benötigte BaFin Lizenz verfügt.

MiCAR Regulierung schafft einheitliche Regeln für Kryptowerte in der EU

MiCAR steht für „Markets in Crypto Assets Regulation“ und schafft für den gesamten Kryptomarkt in der EU einheitliche Regeln für Kryptodienstleister und Kryptowerte. In der EU agierende professionelle Anbieter von Kryptodienstleistungen wie Kryptoverwahrung, Kryptotrading oder sonstige auf Kryptowerte abzielende Services müssen vor Aufnahme ihres Geschäftsbetriebs ein Erlaubnisverfahren nach MiCAR durchlaufen. Zuständig für das Erlaubnisverfahren ist in Deutschland die BaFin. Um eine BaFin Lizenz nach MiCAR zu erhalten, müssen Kryptodienstleister unter anderem über ausreichendes regulatorisches Mindestkapital, qualifizierte und zuverlässige Geschäftsleiter, eine professionelle Geschäftsorganisation und gute Compliance im Unternehmen verfügen. Die MiCAR Lizenz ermöglicht Kryptodienstleistern zudem ein Passporting. Sie können deshalb mit einer MiCAR Lizenz ihre Kryptodienstleistungen in der gesamten EU und nicht nur im Heimatstaat anbieten. MiCAR ist damit das regulatorische Fundament des europäischen Kryptomarkts.

Kryptowertpapierregisterführung erfordert BaFin Erlaubnis nach deutschem Recht

Mit der Einführung von Kryptowertpapieren als eine Sonderform elektronischer Wertpapiere nach dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) schuf der deutsche Gesetzgeber auch eine neue Finanzdienstleistung, die nur Anbieter mit entsprechender BaFin Lizenz ausführen dürfen. Werden Kryptowertpapiere begeben, muss der Emittent einen Kryptowertpapierregisterführer mit BaFin Lizenz beauftragen, um die wesentlichen Daten zur Emission in einem Kryptowertpapierregister zu erfassen. Kryptowertpapierregisterführer sind nur nach deutschem Recht reguliert und müssen deshalb ein Erlaubnisverfahren nach nationalem Recht zum Erhalt der BaFin Lizenz durchlaufen. MiCAR kennt die Kryptowertpapierregisterführung indessen nicht als regulierte Kryptodienstleistung.

Ihr Ansprechpartner für Fragestellungen rund um die Regulierung von Kryptowerten in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M (London).