Das FIN LAW Team wächst und begrüßt Rechtsanwalt Anton Schröder als Neuzugang im Beraterteam. Rechtsanwalt Anton Schröder wird unsere Mandantschaft vornehmlich im IT Recht und Datenschutzrecht sowie in allen Rechtsfragen im Bereich von Onlinediensten, zu Software-as-a-Service Geschäftsmodellen (SaaS) sowie zu Vertragsgestaltungen beraten. Zudem wird er unsere inländischen und internationalen Mandanten im Bereich der nationalen und europäischen Kryptoregulierung sowie bei der Einholung von BaFin Lizenzen unter den Regulierungsregimen der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) sowie des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) beraten.
Rechtsanwalt Anton Schröder war bereits im Rahmen seiner Ausbildung während seines juristischen Referendariats in der Anwaltsstation für FIN LAW tätig. Nicht zuletzt aus diesem Grund wissen wir, dass wir mit Anton nicht nur einen exzellenten Juristen, sondern auch ein in höchsten Maßen verlässliches und im Auftreten angenehmes neues Teammitglied für unsere Kanzlei gewinnen konnten.
Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Anton und sind uns sicher, dass unsere Mandanten von seinem Engagement und seiner Expertise profitieren werden.
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