Glücksspiel und Regulierung
Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und Aufgaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)
Die Veranstaltung, die Durchführung und die Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen hat sich spätestens seit der flächendeckenden Nutzung des Internets zu einem äußerst lukrativen Wirtschaftszweig entwickelt. Insbesondere um dem Entstehen von Glücksspielsucht entgegenzuwirken, den Missbrauch von öffentlichem Glücksspiel zur Geldwäsche einzudämmen und den Schutz von Jugend und Spielern im Rahmen der Teilnahme an Glücksspielen zu gewährleisten, unterliegen gewerbliche Akteure im deutschen Glücksspielmarkt deshalb einer strengen Regulierung und der Pflicht, für ihren Geschäftsbetrieb eine Glücksspiellizenz einzuholen. Rechtliche Grundlage dafür ist der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) aus dem Jahr 2021, der von den deutschen Bundesländern abgeschlossen wurde. Die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags gelten im gesamten deutschen Bundesgebiet einheitlich. Zur Überwachung von Glücksspielen im Internet und zur Beaufsichtigung der online agierenden Anbieter haben die Bundesländer über den Glücksspielstaatsvertrag 2021 die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle an der Saale geschaffen. Kernaufgabe der GGL ist die Überwachung und Beaufsichtigung des deutschen Onlineglücksspiels. Sie ist zuständig für die Erteilung einer im Einzelfall erforderlichen Glücksspiellizenz und die Aufsicht über legales Glücksspiel auf Grundlage einer erteilten Glücksspiellizenz. Illegales Glücksspiel, das länderübergreifend im Internet ohne eine erforderliche Glücksspiellizenz angeboten wird, verfolgt die GGL aufsichtsrechtlich.
Legales Glücksspiel im Internet erfordert Glücksspiellizenz der GGL
Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist Glücksspiel gegeben, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Das Glücksspiel gilt als öffentlich, wenn ein größerer, nicht festgelegter Personenkreis daran teilnehmen kann. Darüber hinaus kann die Öffentlichkeit eines Glücksspiels auch dann vorliegen, wenn es gewohnheitsmäßig in geschlossenen Gesellschaften veranstaltet wird. Die deutsche Glücksspielregulierung kennt verschiedene Ausprägungen von Glücksspiel, für die es über den allgemeinen Vorbehalt einer Glücksspiellizenz für öffentliches Glücksspiel hinaus spezifische aufsichtsrechtliche Anforderungen aufstellt. Die Erteilung einer Glücksspiellizenz zur Veranstaltung oder Vermittlung von Glücksspielen erfordert nach dem Glücksspielstaatsvertrag zunächst die Erfüllung der allgemeinen Erlaubnisvoraussetzungen. Anbieter müssen danach durch eine professionelle Compliance in ihrem Unternehmen sicherstellen, dass ihre Tätigkeit nicht den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags zuwiderläuft. Zudem muss offengelegt werden, welche Personen hinter der Gesellschaft des Anbieters stehen. Sie und alle vom Anbieter beauftragten verantwortlichen Personen müssen zuverlässig sein und über ausreichende Sachkunde verfügen. Weiter müssen die Anbieter über ausreichende Eigenmittel für einen dauerhaften Geschäftsbetrieb verfügen und notwendige Versicherungen zum Schutz der Spieler abgeschlossen haben.
Keine Zuständigkeit der GGL für Glücksspiellizenz für Online Casinospiele
Nicht zuständig ist die GGL für die Erteilung von Glücksspiellizenzen für Online Casinospiele. Darunter versteht der Glücksspielstaatsvertrag zum einen virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen und zum anderen Live-Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet. Solche Glücksspiellizenzen – im Glücksspielstaatsvertrag als Konzessionen bezeichnet – erteilen die Länder jeweils für ihr Hoheitsgebiet selbst. Die Ausgabe von Konzessionen für Online Casinospiele ist dabei jedoch streng limitiert. Die Länder dürfen jeweils nur diejenige Anzahl an Konzessionen vergeben, die sie nach ihrem Landesrecht zum Stichtag des 17. Januar 2020 verteilen durften, mindestens jedoch eine. Zudem müssen Konzessionen für Online Casinospiele zeitlich befristet werden. Auch wenn die GGL für die Erlaubniserteilung für Online Casinospiele nicht zuständig ist, gehört dennoch die Verfolgung unerlaubt betriebener Online Glücksspiele zu ihren Aufgaben. Qualifiziert ein Glücksspielangebot im Internet daher als Online Casinospiel, kann die GGL insbesondere die Einstellung des Geschäftsbetriebs anordnen und Bußgelder gegen die verantwortlichen Personen verhängen.
Zuständiger Anwalt für Fragestellungen im Bereich des Glücksspielrechts und der Beantragung einer Glücksspiellizenz in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M (London).