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Nov. 14, 2023

FIN LAW bezieht Stellung zum Referentenentwurf für das FinmadiG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) lud Verbände und Experten der deutschen Kryptobranche am 23. Oktober 2023 ein, zu seinem Referentenentwurf für ein Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) Stellung zu nehmen. Dieser Einladung folgend beziehen die FIN LAW Rechtsanwälte Lutz Auffenberg, LL.M. (London) und Dr. Konrad Uhink Stellung zur geplanten Einführung eines neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) und zu vorgeschlagenen Änderungen am Kreditwesengesetz (KWG), die den Übergang von der aktuellen nationalen Kryptoregulierung in das MiCAR-Regime regeln sollen. Als problematisch kritisiert FIN LAW insbesondere die sehr kurz bemessene Übergangsfrist nur bis zum 31. Dezember 2025 für auf der Grundlage nationaler BaFin Lizenzen agierende Kryptodienstleister zur Einholung einer MiCAR Lizenz. Darüber stellen Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London) und Dr. Konrad Uhink die neu einzuführenden Begrifflichkeiten des „kryptografischen Instruments“ und der „qualifizierten Kryptoverwahrung“ in Frage. Während der Begriff des „kryptographischen Instruments“ aus ihrer Sicht unnötig kompliziert gewählt erscheint, ist die neue Finanzdienstleistung der qualifizierten Kryptoverwahrung gegenüber der Kryptoverwahrung nach MiCAR klar abzugrenzen, da sie sich ausschließlich auf die Verwahrung von kryptografischen Instrumenten bezieht, während sie zur Verwahrung von Kryptowerten i.S.d. MiCAR gerade nicht berechtigt. Insoweit handelt es sich nicht um eine qualifizierte Form der Kryptoverwahrung, so dass ihre Bezeichnung als „qualifiziert“ irreführend ist.

Die Stellungnahme zur Konsultation des BMF ist sowohl auf der Internetpräsenz des BMF als auch über den untenstehenden Button einsehbar.

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    Mai 25, 2023

    FIN LAW und x-markets veröffentlichen Paper zu Client Crypto Asset Protection

    Die Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) wird europäische Anbieter von Kryptoverwahrung künftig dazu verpflichten, strenge Sicherheitsvorkehrungen bei der Verwahrung der Kryptowerte ihrer Kunden zu treffen. Insbesondere werden Kryptoverwahrinstitute rechtlich verpflichtet sein, Kundenassets von eigenen Beständen strikt zu trennen, um im Insolvenzfall sicherstellen zu können, dass die Kundenassets vorhanden sind. Auch wenn der Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz der Bundesregierung bereits ähnliche Pflichten für Kryptoverwahrer vorsieht, bietet das aktuell geltende deutsche Insolvenzrecht noch keine rechtliche Grundlage für eine Aussonderung von Kundenkryptowerten im Insolvenzfall.

    FIN LAW hat gemeinsam mit der Frankfurter x-markets consulting nun ein Paper zu den wichtigsten Aspekten in diesem Themenfeld erarbeitet, das Kryptoverwahrern über Möglichkeiten informiert, bereits jetzt für den bestmöglichen rechtlichen Schutz der Kryptowerte ihrer Kunden sorgen zu können und sich gleichzeitig für die kommenden Pflichten nach der MiCAR zu wappnen.

    Über den untenstehenden Button können Sie das Paper ansehen:

    Client Asset Protection for Crypto

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      Apr. 26, 2022

      Wirtschaftswoche zeichnet FIN LAW und Lutz Auffenberg aus

      In der aktuellen Ausgabe der renommierten deutschen Wirtschaftszeitschrift WirtschaftsWoche wurde FIN LAW als Top Kanzlei und Gründungspartner Lutz Auffenberg, LL.M. als Top Anwalt im Bank- und Finanzrecht für das Jahr 2022 ausgezeichnet. Insgesamt wurden 21 Kanzleien und 35 Kollegen durch die WirtschaftsWoche besonders empfohlen. Die Ermittlung der Auszeichnungsträger erfolgte durch das Handelsblatt Research Institute im Wege der Befragung von mehr als 1.600 Juristen aus 123 Kanzleien.

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        Dez. 27, 2021

        Who‘s Who Legal Auszeichnung für Lutz Auffenberg

        Who‘s Who Legal (WWL) hat in der Jahresausgabe 2021 Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. als einen der global führenden Rechtsberater im Bereich FinTech und Blockchain Top Anwalt ausgewiesen. Neben FIN LAW Partner Lutz Auffenberg erhielten für den deutschen Rechtsraum lediglich fünf weitere Personen die Auszeichnung. Die Ermittlung der führenden Rechtsberater erfolgte durch eine umfassende Marktanalyse und Umfrage der WWL-Redaktion unter den Marktteilnehmern sowie im Blockchainrecht beratenden Rechtsanwälten.

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