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Mai 25, 2023

FIN LAW und x-markets veröffentlichen Paper zu Client Crypto Asset Protection

Die Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) wird europäische Anbieter von Kryptoverwahrung künftig dazu verpflichten, strenge Sicherheitsvorkehrungen bei der Verwahrung der Kryptowerte ihrer Kunden zu treffen. Insbesondere werden Kryptoverwahrinstitute rechtlich verpflichtet sein, Kundenassets von eigenen Beständen strikt zu trennen, um im Insolvenzfall sicherstellen zu können, dass die Kundenassets vorhanden sind. Auch wenn der Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz der Bundesregierung bereits ähnliche Pflichten für Kryptoverwahrer vorsieht, bietet das aktuell geltende deutsche Insolvenzrecht noch keine rechtliche Grundlage für eine Aussonderung von Kundenkryptowerten im Insolvenzfall.

FIN LAW hat gemeinsam mit der Frankfurter x-markets consulting nun ein Paper zu den wichtigsten Aspekten in diesem Themenfeld erarbeitet, das Kryptoverwahrern über Möglichkeiten informiert, bereits jetzt für den bestmöglichen rechtlichen Schutz der Kryptowerte ihrer Kunden sorgen zu können und sich gleichzeitig für die kommenden Pflichten nach der MiCAR zu wappnen.

Über den untenstehenden Button können Sie das Paper ansehen:

Client Asset Protection for Crypto

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    Apr. 26, 2022

    Wirtschaftswoche zeichnet FIN LAW und Lutz Auffenberg aus

    In der aktuellen Ausgabe der renommierten deutschen Wirtschaftszeitschrift WirtschaftsWoche wurde FIN LAW als Top Kanzlei und Gründungspartner Lutz Auffenberg, LL.M. als Top Anwalt im Bank- und Finanzrecht für das Jahr 2022 ausgezeichnet. Insgesamt wurden 21 Kanzleien und 35 Kollegen durch die WirtschaftsWoche besonders empfohlen. Die Ermittlung der Auszeichnungsträger erfolgte durch das Handelsblatt Research Institute im Wege der Befragung von mehr als 1.600 Juristen aus 123 Kanzleien.

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      Dez. 27, 2021

      Who‘s Who Legal Auszeichnung für Lutz Auffenberg

      Who‘s Who Legal (WWL) hat in der Jahresausgabe 2021 Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. als einen der global führenden Rechtsberater im Bereich FinTech und Blockchain Top Anwalt ausgewiesen. Neben FIN LAW Partner Lutz Auffenberg erhielten für den deutschen Rechtsraum lediglich fünf weitere Personen die Auszeichnung. Die Ermittlung der führenden Rechtsberater erfolgte durch eine umfassende Marktanalyse und Umfrage der WWL-Redaktion unter den Marktteilnehmern sowie im Blockchainrecht beratenden Rechtsanwälten.

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