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Neuigkeiten zu Finanzunternehmen als IKT-Drittdienstleister und zur Unterauftragsvergabe unter DORA
Nach den aktuellen Entwürfen der noch fehlenden technischen Regulierungsstandards (RTS) zur DORA verbleiben Unklarheiten, insbesondere bei der Einordnung von Finanzunternehmen als IKT-Drittdienstleister. Die EIOPA hat nun Auslegungshinweise herausgegeben, um diese Unklarheiten zu reduzieren. Bewegung gab es auch zum Thema RTS für die Vergabe von Unteraufträgen. Ein Überblick.
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Token Sale im MiCAR Zeitalter – Wie darf für eine Token Emission geworben werden?
Token Sales werden üblicherweise massiv digital und sehr einfallsreich beworben. Doch Marketingmitteilungen zu öffentlichen Angeboten von Kryptowerten sind unter MiCAR inzwischen sehr streng reguliert. Was müssen Anbieter diesbezüglich beachten?
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AIaaS – Altbewährte Lösung für neue bahnbrechende Technologien
Künstliche Intelligenz (KI) dringt in immer mehr Bereiche des Lebens und auch der Wirtschaft vor. AI-as-aService (AIaaS) als eine cloud-basierte Dienstleistung unterliegt – nicht zuletzt durch die europäische KI-Verordnung – ihren ganz eigenen rechtlichen Besonderheiten. Ein Überblick.
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DORA ist live – Ab wann sind die ersten Meldungen an die BaFin zu machen?
DORA has been in force since 17 January 2025, and financial companies must submit their Registers of Information to BaFin in accordance with DORA requirements by 11 April 2025. Financial companies should prepare themselves in advance and ensure that the registers are submitted in the correct form.
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Rechnungseinheiten und MiCAR – Können Kryptotoken jetzt noch Rechnungseinheiten sein?
Wie sind Wrapped Token und Token Bridges unter MiCAR reguliert? Welche Pflichten treffen Anbieter und Emittenten und gibt es Möglichkeiten, eine Token Bridge außerhalb des Anwendungsbereichs der MiCAR zu verwirklichen?
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Interoperabilität durch Token Bridges – Sind Wrapped Token Kryptowerte unter MiCAR?
Wie sind Wrapped Token und Token Bridges unter MiCAR reguliert? Welche Pflichten treffen Anbieter und Emittenten und gibt es Möglichkeiten, eine Token Bridge außerhalb des Anwendungsbereichs der MiCAR zu verwirklichen?
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Getting Ready for DORA (Part VII) – Welche Finanzunternehmen profitieren vom vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen?
Die DORA bringt ab Januar 2025 einheitliche Vorgaben für die IKT-Sicherheit, doch Ausnahmen für kleinere Finanzunternehmen sorgen für Erleichterungen. Dennoch bleiben durch nationale Umsetzungsspielräume Unterschiede zwischen EU-Mitgliedstaaten bestehen.
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Keine Tied Agents unter MiCAR – Wie müssen sich Haftungsdächer und vertraglich gebundene Vermittler auf die MiCAR vorbereiten?
Tied Agents können in Deutschland aktuell unter einem Haftungsdach eines beaufsichtigten Instituts ohne eigene Erlaubnis regulierte Kryptodienstleistungen erbringen. Doch die MiCAR sieht dieses Konzept nicht mehr vor. Wie können Haftungsdächer und Tied Agents darauf reagieren?
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MICAR-Übergang ohne nationale Rahmengesetzgebung – Was passiert wenn der Bundestag das KMAG bis Jahresende nicht beschließt?
Die deutsche Bundesregierung ist zerbrochen. Doch was bedeutet diese Tatsache für die lange aufgeschobene Verabschiedung der Begleitgesetzgebung für den MiCAR-Übergang und in welchem Rechtsrahmen bewegt sich die deutsche Kryptoindustrie ab dem 30. Dezember 2024?
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Getting Ready for DORA (Part VI) – Nur Finanzunternehmen oder schon IKT-Drittdienstleister?
DORA bringt neue Anforderungen an die digitale Resilienz von Finanzunternehmen, während die Abgrenzung zwischen Finanz- und IKT-Dienstleistungen im einzelnen Fragen aufwirft. Klare Auslegungsgrundsätze für die Interpretation der Regelungen werden dringend benötigt, um rechtliche Sicherheit für die Branche zu schaffen.
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MiCAR und Nicht-EU CASPs – Wie können Kryptodienstleister aus Drittstaaten in Europa Geschäft machen?
Auch Kryptodienstleister aus nicht europäischen Staaten wie insbesondere den USA, der Schweiz oder UK interessieren sich für das Geschäft auf dem alten Kontinent unter Geltung der MiCAR. Die ESMA jedoch erschwert solchen Unternehmen den Markteintritt mit ihren Empfehlungen an die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden.
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Cyber Resilience Act – Welche Pflichten treffen künftig die Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen?
Die EU hat mit dem Cyber Resilience Act (CRA) einen Rahmen für Cybersicherheit bei digitalen Produkten geschaffen, der ab 2027 gilt. Betroffen sind sowohl Software, Smartphones als auch Haushaltsgeräte. Hersteller, Importeure und Händler müssen umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um eine Übereinstimmung mit den Vorgaben sicherzustellen und Sanktionen zu vermeiden.