Die Prediction Markets – im Deutschen auch Vorhersagemärkte genannt – sind zurzeit in aller Munde und erleben einen regelrechten Boom. Hierbei handelt es sich um Plattformen im Internet, auf denen durch Nutzer sogenannte Kontrakte gekauft und verkauft werden können, die abhängig sind vom Eintreten oder Nicht-Eintreten eines oder mehrerer bestimmter Ereignisse. Beliebte Ereignisse, die häufig Gegenstand der zuvor genannten Kontrakte sind, sind z.B. der Ausgang von Wahlen (insbesondere die US Politik ist hier zu nennen) sowie der Ausgang von Sport- und Kulturereignissen, aber auch Ereignisse aus der Finanzwelt, wie z.B. Zinsentscheidungen der Zentralbanken oder auch Unternehmensdaten oder Börsenindizes. Häufig sind diese Plattformen dezentral organisiert und bauen auf Blockchains wie z.B. der Ethereum Blockchain auf. Konkret ist es so, das Nutzer der Plattformen Anteile bzw. Kontrakte erwerben, die entweder das Eintreten oder aber das Nicht-Eintreten des infragestehenden Ereignisses vorsehen. Der Preis der jeweiligen Anteile ergibt sich aus Angebot und Nachfrage in Bezug auf das Eintreten oder Nicht-Eintreten des jeweiligen Ereignisses. Sollten viele Nutzer auf das Eintreten des Ereignisses bauen, so steigt der Preis der Anteile, die den Eintritt des Ereignisses belohnen und es sinkt proportional der Preis für die Anteile, die das Nicht-Eintreten des Ereignisses zum Gegenstand haben. Tritt das betreffende Ereignis ein und hatte der Nutzer einen hierauf gerichteten Anteil erworben, so bekommt er einen vorher definierten Betrag ausgezahlt. Es stellt sich die Frage, ob es sich bei den Kontrakten um Wetten oder um Finanzinstrumente handelt und ob ein solches Modell in Deutschland überhaupt umsetzungsfähig ist.
Sind Prediction Markets Glücksspiel oder Finanzinstrumente?
In Deutschland wird online betriebenes Glücksspiel durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 grundsätzlich geregelt und weitestgehend durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) beaufsichtigt und überwacht. Finanzinstrumente auf der anderen Seite sind sowohl durch europäische Verordnungen und Richtlinien, allen voran die Markets in Financial Instruments Directive 2 (MiFID2) als auch durch deutsche Gesetze wie das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt. Überwacht werden Finanzinstrumente und die Einhaltung der sie betreffenden Vorschriften in Deutschland durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin hat zu dem Thema Prediction Markets und Rechtsnatur der angebotenen Anteile bis dato noch keine explizite Stellung bezogen. Anders die GGL. Diese hat in einem Newspost vom 5. September 2025 auf ihrer Website eindringlich vor der Teilnahme an sogenannten Gesellschaftswetten auf Vorhersagemärkten gewarnt. Diese Gesellschaftswetten, die sich nach Aussage der GGL auf Ereignisse des öffentlichen oder gesellschaftlichen Lebens, etwa politische Wahlen, Gerichtsurteile, Naturkatastrophen, gesellschaftliche Ereignisse oder andere, nicht-sportliche Entwicklungen beziehen würden, seien in der Bundesrepublik aufgrund der hohen mit ihnen einhergehenden Manipulationsgefahr nicht nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 genehmigungsfähig und somit aus Sicht der GGL illegales Glücksspiel.
Können Prediction Markets somit in Deutschland nicht legal betrieben werden?
Vor diesem Hintergrund und insbesondere der Mitteilung der GGL drängt sich der Eindruck auf, dass der Betrieb einer Plattform für Vorhersagemärkte und die Teilnahme bzw. der Erwerb der Anteile auf einer solchen Plattform in Deutschland nicht rechtskonform möglich ist. Ob dieser erste Eindruck tatsächlich zutreffend ist, erscheint jedoch fraglich. Liest man die Mitteilung der GGL aufmerksam fällt auf, dass die Behörde explizit nur „nicht-sportliche Entwicklungen“ anspricht. Sportereignisse, die Gegenstand eines auf einem Prediction Market erworbenen Kontraktes sind, nimmt die GGL insoweit also nicht in Bezug. Tatsächlich sieht der Glückspielstaatsvertrag die Erlaubnisfähigkeit von Wetten auf definierte Sportereignisse mit überprüfbaren Ergebnissen und klaren Regeln ausdrücklich vor. Betreiber könnten also eine Erlaubnis für das Veranstalten und/oder das Vermitteln von Sportwetten und die Eintragung auf die sogenannte Whitelist bei der GGL beantragen. Gar nicht zuständig wäre die GGL allerdings, wenn es sich bei den Gesellschaftswetten und Kontrakten auf einem Prediction Market gar nicht um Glücksspiel, sondern um Finanzinstrumente handeln würde. Die Aussage, dass der Betrieb eines Prediction Markets nach dem Glückspielstaatsvertrag nicht genehmigungsfähig sei, wäre dann für die regulatorische Bewertung des Plattformbetriebs irrelevant. Denkbar wäre vor diesem Hintergrund, die Kontrakte bzw. Anteilsscheine gegebenenfalls als z.B. Finanztermingeschäfte bzw. Derivate auszugestalten. Das Angebot solcher Produkte ist in Deutschland mit den entsprechenden Erlaubnissen der Bafin jedenfalls grundsätzlich legal möglich. Zu beachten sind bei der Planung entsprechender Geschäftsmodelle in jedem Fall neben den Erlaubnisanforderungen auch etwaig einschlägige Allgemeinverfügungen der BaFin und deren allgemeine Verwaltungspraxis zu den Compliance-Pflichten von Finanzunternehmen. Ob eine Prediction Market Plattform in Deutschland letztlich legal betrieben werden kann, hängt daher stark auf die Sorgfältigkeit der Businessplanung und die Gegebenheiten des Einzelfalls an.
Rechtsanwalt Dr. Lutz Auffenberg, LL.M. (London)
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