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Rechtsanwalt Lutz Auffenberg LL.M. (London) im Web3 NextLevel Podcast
Unser Partner, Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London) war bei André und Jasmin im Web3 NextLevel Podcast zu Gast und sprach über Kryptoregulierung in Europa.
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MICAR-Übergang ohne nationale Rahmengesetzgebung – Was passiert wenn der Bundestag das KMAG bis Jahresende nicht beschließt?
Die deutsche Bundesregierung ist zerbrochen. Doch was bedeutet diese Tatsache für die lange aufgeschobene Verabschiedung der Begleitgesetzgebung für den MiCAR-Übergang und in welchem Rechtsrahmen bewegt sich die deutsche Kryptoindustrie ab dem 30. Dezember 2024?
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MiCAR und Nicht-EU CASPs – Wie können Kryptodienstleister aus Drittstaaten in Europa Geschäft machen?
Auch Kryptodienstleister aus nicht europäischen Staaten wie insbesondere den USA, der Schweiz oder UK interessieren sich für das Geschäft auf dem alten Kontinent unter Geltung der MiCAR. Die ESMA jedoch erschwert solchen Unternehmen den Markteintritt mit ihren Empfehlungen an die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden.
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Marktmissbrauch und Insidergeschäfte mit Kryptowerten – Wen treffen die neuen Regeln der MiCAR?
In wenigen Monaten werden alle Vorschriften der MiCAR rechtswirksam sein. Das umfasst auch die neuen Regeln zur Verhinderung und zum Verbot von Marktmissbrauch und Insiderhandel. Doch welche Marktteilnehmer müssen die neuen strengen Pflichten erfüllen?
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Die Vermögensanlage unter MiCAR – Braucht es Wertpapierprospekt oder Kryptowhitepaper für das öffentliche Angebot?
Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz sind in der MiFID2 nicht als Finanzinstrumente vorgesehen, weil sie auf einer nationalen Regulierung basieren. Können sie deshalb sowohl der deutschen Regulierung als Vermögensanlage als auch der MiCAR-Regulierung unterfallen und was hat das für Auswirkungen?
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MiCAR vs MiFID II – Welche Token gelten als Kryptowerte und welche als Finanzinstrumente?
Die ESMA ist beauftragt, bis Ende des Jahres Leitlinien bereitzustellen, die die rechtliche Beurteilung der Rechtsnatur von Token als Kryptowert nach MiCAR bzw. als Finanzinstrument nach MiFID2 erleichtern soll. Einen ersten Entwurf der Leitlinien hatte die ESMA bereits veröffentlicht.
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Reverse Solicitation – Gilt die MiCAR auch für Kryptodienstleister aus Drittstaaten?
Für Kryptodienstleister aus den USA, der Schweiz oder anderen Drittstaaten wird es unter Geltung der MiCAR praktisch unmöglich, mit dem Argument der passiven Dienstleistungsfreiheit auch ohne MiCAR Lizenz europäische Kunden zu bedienen. Welche Nischen bleiben?
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Fehlerhaftes Krypto Whitepaper nach MiCAR – Welche Folgen kann das haben?
Die MiCAR tritt Ende dieses Jahres insgesamt in Kraft. Damit werden auch die Regeln über Kryptowerte-Whitepaper der MiCAR anwendbar. Aber welche Folgen hat eigentlich die Veröffentlichung eines fehlerhaften Whitepapers?
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Getting ready for MiCAR – BMF schlägt zwei neue Rechtsverordnungen für den Übergang zu MiCAR vor
Das Bundesfinanzministerium hat Anfang April 2024 mit der MiCAR-TransitV und der MiCAR-AntragsV zwei neue Verordnungen zur Konsultation gestellt, die den Übergang in das MiCAR-Regime für CASPs regeln soll. Ab wann können bei der BaFin Anträge gestellt werden?
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BaFin Lizenz, Kryptowhitepaper, Rücktauschpflicht – Welche Anforderungen stellt MiCAR für die Ausgabe von E-Geld Token auf?
Die Ausgabe und das öffentliche Angebot von E-Geld Token wird in Kürze nur unter Beachtung der Vorschriften der MiCAR möglich sein. Was müssen Emittenten von E-Geld Token dann beachten?
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Das MiCAR Kryptowerte Whitepaper – Kann die Pflicht zur Erstellung auch den Betreiber einer Handelsplattform treffen?
Am 30. Dezember dieses Jahres tritt die MiCAR in Gänze und damit auch die Vorschriften über Kryptowerte-Whitepaper in Kraft. Unter welchen Umständen können die Betreiber von Handelsplattformen verpflichtet sein ein solches Whitepaper zu erstellen?
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Der Stable Coin in Europa – Wer darf unter MiCAR vermögenswertereferenzierte Token (ART) ausgeben?
Ab dem 30. Juni 2024 ist das öffentliche Angebot von Stable Coins in der EU streng reguliert. Welche Anforderungen stellt die MiCAR eigentlich an die Emittenten und die Anbieter von ART?