November 14, 2023

FIN LAW bezieht Stellung zum Referentenentwurf für das FinmadiG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) lud Verbände und Experten der deutschen Kryptobranche am 23. Oktober 2023 ein, zu seinem Referentenentwurf für ein Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) Stellung zu nehmen. Dieser Einladung folgend beziehen die FIN LAW Rechtsanwälte Lutz Auffenberg, LL.M. (London) und Dr. Konrad Uhink Stellung zur geplanten Einführung eines neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) und zu vorgeschlagenen Änderungen am Kreditwesengesetz (KWG), die den Übergang von der aktuellen nationalen Kryptoregulierung in das MiCAR-Regime regeln sollen. Als problematisch kritisiert FIN LAW insbesondere die sehr kurz bemessene Übergangsfrist nur bis zum 31. Dezember 2025 für auf der Grundlage nationaler BaFin Lizenzen agierende Kryptodienstleister zur Einholung einer MiCAR Lizenz. Darüber stellen Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London) und Dr. Konrad Uhink die neu einzuführenden Begrifflichkeiten des „kryptografischen Instruments“ und der „qualifizierten Kryptoverwahrung“ in Frage. Während der Begriff des „kryptographischen Instruments“ aus ihrer Sicht unnötig kompliziert gewählt erscheint, ist die neue Finanzdienstleistung der qualifizierten Kryptoverwahrung gegenüber der Kryptoverwahrung nach MiCAR klar abzugrenzen, da sie sich ausschließlich auf die Verwahrung von kryptografischen Instrumenten bezieht, während sie zur Verwahrung von Kryptowerten i.S.d. MiCAR gerade nicht berechtigt. Insoweit handelt es sich nicht um eine qualifizierte Form der Kryptoverwahrung, so dass ihre Bezeichnung als „qualifiziert“ irreführend ist.

Die Stellungnahme zur Konsultation des BMF ist sowohl auf der Internetpräsenz des BMF als auch über den untenstehenden Button einsehbar.