Die Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) wird europäische Anbieter von Kryptoverwahrung künftig dazu verpflichten, strenge Sicherheitsvorkehrungen bei der Verwahrung der Kryptowerte ihrer Kunden zu treffen. Insbesondere werden Kryptoverwahrinstitute rechtlich verpflichtet sein, Kundenassets von eigenen Beständen strikt zu trennen, um im Insolvenzfall sicherstellen zu können, dass die Kundenassets vorhanden sind. Auch wenn der Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz der Bundesregierung bereits ähnliche Pflichten für Kryptoverwahrer vorsieht, bietet das aktuell geltende deutsche Insolvenzrecht noch keine rechtliche Grundlage für eine Aussonderung von Kundenkryptowerten im Insolvenzfall.

FIN LAW hat gemeinsam mit der Frankfurter x-markets consulting nun ein Paper zu den wichtigsten Aspekten in diesem Themenfeld erarbeitet, das Kryptoverwahrern über Möglichkeiten informiert, bereits jetzt für den bestmöglichen rechtlichen Schutz der Kryptowerte ihrer Kunden sorgen zu können und sich gleichzeitig für die kommenden Pflichten nach der MiCAR zu wappnen.

Über den untenstehenden Button können Sie das Paper ansehen: