-
E-Geld Token als Stablecoin auf Kryptobörsen – MiCAR schafft neuen Rahmen
Stablecoins können nach der MiCAR als E-Geld Token ausgegeben werden. Die einschlägigen Regeln der neuen Verordnung dazu werden bereits in etwa einem Jahr gelten.
-
Europe goes Crypto (Part XI) – Die Anlageberatung zu Kryptowerten nach MiCAR
Unter MiCAR wird auch die Beratung zu Kryptowerten erlaubnispflichtig sein. Kryptoanlageberater werden im Rahmen ihrer Beratungsleistungen zahlreiche aufsichtsrechtliche Pflichten erfüllen müssen.
-
Europe goes Crypto (Part X) – Die Kryptobörse unter MiCAR
Kryptobörsen werden unter dem MiCAR-Regime künftig streng reguliert. Welche aufsichtsrechtlichen Pflichten werden Betreiber zu erfüllen haben und welche Kryptowerte dürfen gelistet werden?
-
Europe goes Crypto (Part (IX) – Kryptoverwahrung unter MiCAR
Kryptoverwahrer werden unter MiCAR vor Aufnahme ihres Geschäftsbetriebs eine Erlaubnis einholen müssen. Aber auch darüber hinaus sieht die MiCAR zahlreiche Rechtspflichten für Kryptoverwahrer vor.
-
Europe goes Crypto (Part VIII) – Die Kapitalausstattung der Kryptodienstleister nach MiCAR
Kryptodienstleister werden nach MiCAR wie alle regulierten Unternehmen über regulatorisches Mindestkapital zur Absicherung ihres Geschäftsbetriebs verfügen müssen. Wie wird sich der konkret vorzuhaltende Betrag nach MiCAR berechnen?
-
Europe goes Crypto (Part VII) – Die Compliance der Kryptodienstleister nach MiCAR
Unter dem Regulierungsregime der MiCAR werden Kryptodienstleister auch eine umfangreiche Kryptocompliance aufbauen müssen. Was wird die Compliance der Kryptodienstleister nach MiCAR für Pflichten umfassen?
-
Europe goes Crypto (Part (VI) – Passporting von Kryptodienstleistungen nach MiCAR
Die neue MiCAR wird Kryptodienstleistern in Zukunft endlich ermöglichen, ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten, ohne dafür zusätzliche Erlaubnisse nach MiCAR in den Zielländern zu benötigen. Wie wird das MiCAR Passporting Verfahren ablaufen?
-
BaFin Erlaubnis für Kryptodienstleistungen – Lohnt sich das Warten auf MiCAR?
Gründer aus der Kryptobranche stellen sich aktuell häufig die Frage, ob sich die Beantragung einer BaFin Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG überhaupt noch vor Geltung der MiCAR lohnt. In den meisten Fällen ist ein klares „ja“ die Antwort.
-
Europe goes Crypto (Part IV) – Brauchen BaFin-lizenzierte Unternehmen eine MiCAR Lizenz?
Künftig werden Kryptowertedienstleister in der EU nach der MiCAR für ihr Geschäft eine Erlaubnis einholen müssen. Für Banken und Wertpapierfirmen gibt es insoweit jedoch Ausnahmen. Etwas problematischer ist die Sache bei deutschen Kryptoverwahrern.
-
Europe goes Crypto (Part III) – Das MiCAR Whitepaper
Unter der neuen MiCAR werden Anbieter von Kryptowerten vor dem öffentlichen Angebot der Token oder vor einem Listing auf einer Kryptohandelsplattform ein umfassendes Whitepaper veröffentlichen müssen. Welche Angaben werden in solchen Whitepapern enthalten sein müssen?
-
Europe goes Crypto (Part II) – Wie viel DeFi steckt in MiCAR?
MiCAR soll den Kryptomarkt zunächst nur insoweit regulieren, als dass die zentral agierenden Akteure strengeren Regeln und Pflichten unterstellt werden. DeFi-Modelle sollen grundsätzlich nicht erfasst werden. Aber wann gilt eine Dienstleistung wirklich dezentral im Sinne der MiCAR?
-
Europe goes Crypto (Part I) – Die MiCAR Erlaubnis
Kryptodienstleister werden nach der neuen MiCAR künftig eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis einholen müssen, bevor sie in der EU aktiv werden dürfen. Was werden die Anforderungen an einen erfolgreichen MiCAR Erlaubnisantrag sein?