Auch wenn die offizielle Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union noch aussteht, existiert seit Ende September 2022 die finale Textversion der künftigen Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) der Europäischen Union. Die neue Verordnung wird erstmalig einen einheitlichen Regulierungsrahmen für kryptowertebezogene Geschäftsmodelle auf Unionsebene schaffen, der es Krypto-Dienstleistern ermöglichen wird, ihre Geschäfte auf der Grundlage von europaweit gleichen Vorschriften zu betreiben. Eine Umsetzung der MiCAR durch die Mitgliedstaaten ist nicht erforderlich. 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten werden die neuen Regularien unmittelbar auf die Marktteilnehmer anwendbar sein und Rechtswirkung entfalten, ohne dass es einer weiteren Mitwirkung nationaler Gesetzgeber bedarf. Ein Kernelement der MiCAR ist die Regulierung von Krypto-Dienstleistungen, die nicht ohne vorherige Erteilung einer behördlichen Erlaubnis erbracht werden dürfen. Doch welche Aktivitäten werden in Zukunft unter diesem Begriff als erlaubnispflichtig reguliert?

MiCAR enthält abschließenden Katalog von Krypto-Dienstleistungen

Die MiCAR wird positiv und abschließend regeln, welche Aktivitäten als Krypto-Dienstleistungen gelten und damit Gegenstand der neu geschaffenen Erlaubnispflichten sein werden. Konkret werden die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Dritte, der Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte, der Tausch von Kryptowerten gegen gesetzliche Zahlungsmittel sowie gegen andere Kryptowerten, die Ausführung von Kundenaufträgen zu und Platzierung von Kryptowerten, die Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Dritte sowie die Beratung zu Kryptowerten künftig in der gesamten EU erlaubnispflichtige Tätigkeiten sein. Zur Auslegung der Begriffe bietet die MiCAR jeweils Definitionen an. Die Verwahrung und Verwaltung meint danach die sichere Aufbewahrung der privaten Schlüssel oder sonst erforderlichen Mittel für Dritte, die für den Zugang zu Kryptowerten erforderlich sind. Die Beratung zu Kryptowerten betrifft das Angebot oder die Abgabe personalisierter Empfehlungen in Bezug auf die Nutzung von Krypto-Dienstleistungen. Sämtliche Tauschdienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte, ob gegen Fiatgeld oder andere Kryptowerte, werden in Zukunft als regulierte Tätigkeiten reguliert sein. Nicht ausdrücklich erfasst wird demgegenüber der Tausch von Kryptowerten gegen andere Gegenstände als Fiatgeld oder Kryoptowerte. Zusammengefasst sind die Krypto-Dienstleistungen nach MiCAR auffällig den Tätigkeiten nachgebildet, die unter der aktuellen Wertpapierdienstleistungsregulierung unter der zweiten Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II) im Wertpapierbereich reguliert sind.

Nur Tätigkeiten in Bezug auf Kryptowerte können Krypto-Dienstleistungen sein.

Zwingende Voraussetzung für die Einordnung einer Tätigkeit als Krypto-Dienstleistung wird sein, dass sie sich auf Kryptowerte im Sinne der Definition der MiCAR beziehen. Diese ist sehr weit formuliert und erfasst nahezu alle digitale Wertdarstellungen, die auf einer Distributed-Ledger-Technologie basieren und elektronisch übertragen und gespeichert werden können. Nicht erfasst werden jedoch digitale Wertdarstellungen, die zugleich auch als Finanzinstrumente im Sinne der MiFID II, als E-Geld nach der zweiten E-Geldrichtlinie oder als Einlagen qualifizieren. Die MiCAR wird insoweit nur diejenigen Tätigkeiten regulieren, für die nicht bereits eine speziellere Regulierung auf Europäischer Ebene besteht.

Rechtanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London)

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