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Europe goes Crypto (Part XIV) – Wann ist eine MiCAR Lizenz für die Platzierung von Kryptowerten erforderlich?
Die Platzierung von Kryptowerten für Anbieter von Kryptowerten wird unter MiCAR eine regulierte Geschäftsaktivität darstellen. Doch welche konkrete Tätigkeit verbirgt sich hinter dieser Kryptodienstleistung?
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Europe goes Crypto (Part XIII) – MiCAR Erlaubnis für Auftragsausführung über Kryptowerte
Wer in Zukunft in der EU für Kunden Aufträge über Kryptowerte ausführen möchte, benötigt dafür eine MiCAR Erlaubnis. Die MiCAR sieht für entsprechende Kryptodienstleister neben der Erlaubnispflicht jedoch noch weitere regulatorische Pflichten vor.
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Kryptoverwahrung unter MiCAR und KWG – Welche Unterschiede gibt es für Kryptoverwahrer?
Die MiCAR ist letzte Woche im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Bis die Vorschriften über die Regulierung von Kryptoverwahrern gelten, wird sich der deutsche Gesetzgeber über die Anpassung oder Abschaffung seiner nationalen KWG-Regulierung von Kryptoverwahrinstituten Gedanken machen müssen.
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Europe goes Crypto (Part XII) – Der Tausch von Kryptowerten unter MiCAR
Unter MiCAR werden Kryptotauschanbieter einer Erlaubnispflicht und besonderen Compliance Pflichten unterfallen. Was genau müssen Kryptodienstleister beim Tausch von Kryptowerten in andere Kryptowerte oder in Geldbeträge beachten?
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E-Geld Token als Stablecoin auf Kryptobörsen – MiCAR schafft neuen Rahmen
Stablecoins können nach der MiCAR als E-Geld Token ausgegeben werden. Die einschlägigen Regeln der neuen Verordnung dazu werden bereits in etwa einem Jahr gelten.
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Europe goes Crypto (Part XI) – Die Anlageberatung zu Kryptowerten nach MiCAR
Unter MiCAR wird auch die Beratung zu Kryptowerten erlaubnispflichtig sein. Kryptoanlageberater werden im Rahmen ihrer Beratungsleistungen zahlreiche aufsichtsrechtliche Pflichten erfüllen müssen.
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Europe goes Crypto (Part X) – Die Kryptobörse unter MiCAR
Kryptobörsen werden unter dem MiCAR-Regime künftig streng reguliert. Welche aufsichtsrechtlichen Pflichten werden Betreiber zu erfüllen haben und welche Kryptowerte dürfen gelistet werden?
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Europe goes Crypto (Part (IX) – Kryptoverwahrung unter MiCAR
Kryptoverwahrer werden unter MiCAR vor Aufnahme ihres Geschäftsbetriebs eine Erlaubnis einholen müssen. Aber auch darüber hinaus sieht die MiCAR zahlreiche Rechtspflichten für Kryptoverwahrer vor.
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Europe goes Crypto (Part VIII) – Die Kapitalausstattung der Kryptodienstleister nach MiCAR
Kryptodienstleister werden nach MiCAR wie alle regulierten Unternehmen über regulatorisches Mindestkapital zur Absicherung ihres Geschäftsbetriebs verfügen müssen. Wie wird sich der konkret vorzuhaltende Betrag nach MiCAR berechnen?
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Europe goes Crypto (Part VII) – Die Compliance der Kryptodienstleister nach MiCAR
Unter dem Regulierungsregime der MiCAR werden Kryptodienstleister auch eine umfangreiche Kryptocompliance aufbauen müssen. Was wird die Compliance der Kryptodienstleister nach MiCAR für Pflichten umfassen?
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Europe goes Crypto (Part (VI) – Passporting von Kryptodienstleistungen nach MiCAR
Die neue MiCAR wird Kryptodienstleistern in Zukunft endlich ermöglichen, ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten, ohne dafür zusätzliche Erlaubnisse nach MiCAR in den Zielländern zu benötigen. Wie wird das MiCAR Passporting Verfahren ablaufen?
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BaFin Erlaubnis für Kryptodienstleistungen – Lohnt sich das Warten auf MiCAR?
Gründer aus der Kryptobranche stellen sich aktuell häufig die Frage, ob sich die Beantragung einer BaFin Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG überhaupt noch vor Geltung der MiCAR lohnt. In den meisten Fällen ist ein klares „ja“ die Antwort.