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Das MiCAR Whitepaper (Part III) – Welchen Inhalt muss das Whitepaper für E-Geld-Token haben?
Im Anwendungsbereich der MiCAR muss für ein öffentliches Angebot von E-Geld-Token oder deren Zulassung zum Handel ein Whitepaper erstellt werden. Welche konkreten Anforderungen stellt MiCAR an den Inhalt?
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Europe goes Crypto (Part XVI) – Wie ist die Beratung zu Kryptowerten unter MiCAR reguliert?
Die Beratung zu Kryptowerten ist eine nach der MiCAR erlaubnispflichtige Kryptodienstleistung. Sie bezieht sich jedoch nicht ausschließlich auf Kryptowerte, sondern auch auf die Empfehlung der Inanspruchnahme anderer Kryptodienstleistungen.
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Das MiCAR Whitepaper (Part II) – Was muss im Whitepaper für vermögenswertereferenzierte Token stehen?
Im Anwendungsbereich der MiCAR muss für ein öffentliches Angebot von vermögenswertreferenzierten Token oder deren Zulassung zum Handel ein Whitepaper erstellt werden. MiCAR enthält jetzt schon detaillierte Angaben über dessen Inhalt. Noch spezifischere Informationen über den konkreten Aufbau werden mit der Veröffentlichung technischer Durchführungsstandards der ESMA erfolgen.
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Flashbots und MEV – Verbietet die MiCAR das Transaction Ordering?
Die MiCAR sieht auch Regeln zur Marktmissbrauchsprävention im Kryptomarkt vor. Es stellt sich insoweit die Frage, ob MEV Aktivitäten, transaction ordering und der Einsatz von Flashbots in diesem Zusammenhang unter MiCAR illegal sein könnten.
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Das MiCAR Whitepaper (Part I) – Inhaltliche Anforderungen an das Whitepaper bei Kryptowerten
Im Anwendungsbereich der MiCAR muss für ein öffentliches Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel ein Whitepaper erstellt werden. MiCAR enthält jetzt schon detaillierte Angaben über dessen Inhalt. Noch spezifischere Informationen über den konkreten Aufbau dürften mit der Veröffentlichung technischer Durchführungsstandards der ESMA erfolgen.
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Europe goes Crypto (Part XV) – Die Anlagevermittlung mit Kryptowerten unter der MiCAR
Die Anlagevermittlung mit Kryptowerten wird unter MiCAR ab dem 30. Dezember 2024 erlaubnispflichtig sein. Wird es auch unter MiCAR das Haftungsdachmodell geben und was sind die Voraussetzungen für die eigene MiCAR Lizenz?
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Europe goes Crypto (Part XIV) – Wann ist eine MiCAR Lizenz für die Platzierung von Kryptowerten erforderlich?
Die Platzierung von Kryptowerten für Anbieter von Kryptowerten wird unter MiCAR eine regulierte Geschäftsaktivität darstellen. Doch welche konkrete Tätigkeit verbirgt sich hinter dieser Kryptodienstleistung?
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Europe goes Crypto (Part XIII) – MiCAR Erlaubnis für Auftragsausführung über Kryptowerte
Wer in Zukunft in der EU für Kunden Aufträge über Kryptowerte ausführen möchte, benötigt dafür eine MiCAR Erlaubnis. Die MiCAR sieht für entsprechende Kryptodienstleister neben der Erlaubnispflicht jedoch noch weitere regulatorische Pflichten vor.
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Kryptoverwahrung unter MiCAR und KWG – Welche Unterschiede gibt es für Kryptoverwahrer?
Die MiCAR ist letzte Woche im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Bis die Vorschriften über die Regulierung von Kryptoverwahrern gelten, wird sich der deutsche Gesetzgeber über die Anpassung oder Abschaffung seiner nationalen KWG-Regulierung von Kryptoverwahrinstituten Gedanken machen müssen.
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Europe goes Crypto (Part XII) – Der Tausch von Kryptowerten unter MiCAR
Unter MiCAR werden Kryptotauschanbieter einer Erlaubnispflicht und besonderen Compliance Pflichten unterfallen. Was genau müssen Kryptodienstleister beim Tausch von Kryptowerten in andere Kryptowerte oder in Geldbeträge beachten?
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E-Geld Token als Stablecoin auf Kryptobörsen – MiCAR schafft neuen Rahmen
Stablecoins können nach der MiCAR als E-Geld Token ausgegeben werden. Die einschlägigen Regeln der neuen Verordnung dazu werden bereits in etwa einem Jahr gelten.
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Europe goes Crypto (Part XI) – Die Anlageberatung zu Kryptowerten nach MiCAR
Unter MiCAR wird auch die Beratung zu Kryptowerten erlaubnispflichtig sein. Kryptoanlageberater werden im Rahmen ihrer Beratungsleistungen zahlreiche aufsichtsrechtliche Pflichten erfüllen müssen.