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Das MiCAR Whitepaper (Part VI) – Wann besteht ein Widerrufsrecht des Investors nach MiCAR?
MICAR sieht für Kleinanleger beim Kauf gewisser Kryptowerte ein Widerrufsrecht vor. Es besteht jedoch nicht in allen Fällen und ist nicht vollständig vergleichbar mit dem aus dem Verbraucherschutzrecht bekannten Widerrufsrecht. Ein Überblick.
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Das MiCAR Whitepaper (Part V) – Welche Veröffentlichungs- und Folgepflichten bestehen für das Krypto Whitepaper?
MiCAR Whitepaper müssen auf der Website des Emittenten veröffentlicht werden. Wenn nach Veröffentlichung des MiCAR Whitepaper neue preisrelevante Tatsachen auftreten, muss das Whitepaper aktualisiert werden.
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Europe goes Crypto (Part XIX) – Krypto Portfolioverwaltung über DeFi Protokolle unter MiCAR
Die Krypto Portfolioverwaltung stellt unter der MiCAR eine regulierte Aktivität dar. Kann nach der neuen Verordnung die Verwaltungstätigkeit auch über Smart Contracts aus dem DeFi Bereich erfolgen?
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Das MiCAR Whitepaper (Part IV) – Wie wird das Krypto Whitepaper vermarktet?
Im Anwendungsbereich der MiCAR müssen die Inhalte von Marketingmitteilungen kohärent sein mit den Informationen in einem Whitepaper. Marketingmitteilungen müssen im Einklang mit den Vorgaben der MiCAR veröffentlicht und auf Verlangen an die Aufsichtsbehörden übermittelt werden.
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Europe goes Crypto (Part IV) – Brauchen BaFin-lizenzierte Unternehmen eine MiCAR Lizenz?
Künftig werden Kryptowertedienstleister in der EU nach der MiCAR für ihr Geschäft eine Erlaubnis einholen müssen. Für Banken und Wertpapierfirmen gibt es insoweit jedoch Ausnahmen. Etwas problematischer ist die Sache bei deutschen Kryptoverwahrern.
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Europe goes Crypto (Part III) – Das MiCAR Whitepaper
Unter der neuen MiCAR werden Anbieter von Kryptowerten vor dem öffentlichen Angebot der Token oder vor einem Listing auf einer Kryptohandelsplattform ein umfassendes Whitepaper veröffentlichen müssen. Welche Angaben werden in solchen Whitepapern enthalten sein müssen?
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Europe goes Crypto (Part I) – Die MiCAR Erlaubnis
Kryptodienstleister werden nach der neuen MiCAR künftig eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis einholen müssen, bevor sie in der EU aktiv werden dürfen. Was werden die Anforderungen an einen erfolgreichen MiCAR Erlaubnisantrag sein?
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Geldwäscheprävention im Kryptomarkt – Alter Regulierungsansatz für neue Probleme?
Die Geldwäscheregulierung funktioniert in Europa und auch global über Präventionsmaßnahmen von zentralen Marktakteuren. Kryptotransaktionen können aber auch ohne solche Dienstleister durchgeführt werden. Ist der traditionelle Regulierungsansatz noch zeitgemäß?
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Digital Operational Resilience Act – Was kommt mit DORA auf die Kryptobranche zu?
Nicht nur MiCAR wird die europäische Kryptobranche in den kommenden Jahren beschäftigen. Auch die DORA Verordnung wird unmittelbar auf Krypto-Dienstleister und Token-Emittenten anwendbar sein. Aber was bedeutet das für die Branche?
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Wertpapierinstitutegesetz (WpIG) passiert den Bundestag – Was bedeutet das für die Kryptobranche?
Am 15. April 2021 hat der Deutsche Bundestag das neue Wertpapierinstitutegesetz (WpIG) verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz, das zur Umsetzung der Vorgaben der europäischen Investment Firms Directive (IFD) dient und am 26. Juni 2021 in Kraft treten soll, sollen kleine und mittlere Wertpapierinstitute aus der strengen Regulierung des Kreditwesengesetzes (KWG) herausgenommen werden, um eine für […]
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MaComp und Krypto – Wann ist das Rundschreiben der BaFin für Kryptodienstleister relevant?
Mit den Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp) hat die BaFin ihre Verwaltungspraxis in Bezug auf die Auslegung der Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), der Delegierten Verordnung EU 2017/565 (DV) und weiteren für Finanzdienstleister relevanten Regularien konkretisiert. Dem Rundschreiben können beaufsichtigte Unternehmen entnehmen, welche Anforderungen die BaFin an die Umsetzung der gesetzlichen Compliancepflichten stellt und was […]
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Technische Dienstleistungen in Kryptogeschäftsmodellen – Im Fokus der BaFin ohne eigene Erlaubnispflicht?
Nicht jede Geschäftstätigkeit mit Bezug zu Kryptowerten oder Blockchain führt automatisch zu einer Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Die Pflicht zur Beantragung einer BaFin Lizenz kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn das geplante Geschäftsmodell sich zum einen auf Blockchaineinheiten bezieht, die entweder Kryptowerte oder eine sonstige Art von regulierten Finanzinstrumenten darstellen und zum anderen, […]