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Schwarmfinanzierungen – Welche Möglichkeiten gibt es?
Neben der in der ECSPR geregelten Schwarmfinanzierung gibt es in Deutschland auch noch nationale Regelungen für diese im Vermögensanlagengesetz. Wo liegen die Unterschiede und wann ist welche Regelung eigentlich anwendbar?
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Schwarmfinanzierung und ECSP Lizenz – Stößt das Modell der gebundenen Vermittler an seine Grenzen?
Unternehmen, die derzeit als gebundene Vermittler die Emissionen von Security Token oder Kryptowertpapiere bis zu 5 Mio Euro über eine eigene öffentlich zugängliche Internetplattform begleiten, bedürfen hierfür einer Erlaubnis nach der ECSP Verordnung.
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Schwarmfinanzierung nach ECSP Verordnung – Muss ein Wertpapierprospekt erstellt werden?
Wertpapieremissionen können nach der ECSP Verordnung auch über Schwarmfinanzierungsplattformen angeboten werden. Welche prospektrechtlichen Vorgaben müssen Emittenten in solchen Projekten erfüllen?
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Schwarmfinanzierung nach ECSP Verordnung – Haftungserleichterungen für Emittenten in Sicht
Nach dem Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz soll die Haftung des Emittenten für Fehlinformationen in einem Anlagebasisinformationsblatt eingeschränkt werden. Die direkte Haftung der Leitungsorgane soll entfallen.
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Schwarmfinanzierungsverordnung: Interessante Alternative für prospektfreie Tokenangebote?
Seit Anfang November ist die neue Schwarmfinanzierungsverordnung (ECSPR) der EU in Kraft getreten. Für Token Sale Projekte mit einem Fundingziel bis zu 5 Millionen Euro hält sie attraktive Vorteile bereit.