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Token Sale im MiCAR Zeitalter – Wie darf für eine Token Emission geworben werden?
Token Sales werden üblicherweise massiv digital und sehr einfallsreich beworben. Doch Marketingmitteilungen zu öffentlichen Angeboten von Kryptowerten sind unter MiCAR inzwischen sehr streng reguliert. Was müssen Anbieter diesbezüglich beachten?
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Rechnungseinheiten und MiCAR – Können Kryptotoken jetzt noch Rechnungseinheiten sein?
Wie sind Wrapped Token und Token Bridges unter MiCAR reguliert? Welche Pflichten treffen Anbieter und Emittenten und gibt es Möglichkeiten, eine Token Bridge außerhalb des Anwendungsbereichs der MiCAR zu verwirklichen?
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Interoperabilität durch Token Bridges – Sind Wrapped Token Kryptowerte unter MiCAR?
Wie sind Wrapped Token und Token Bridges unter MiCAR reguliert? Welche Pflichten treffen Anbieter und Emittenten und gibt es Möglichkeiten, eine Token Bridge außerhalb des Anwendungsbereichs der MiCAR zu verwirklichen?
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Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel steuert Kapitel zum Handbuch MiCAR bei
Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) und of counsel bei FIN LAW hat im voraussichtlich im Februar 2025 erscheinenden Handbuch MiCAR, herausgegeben von Johannes Meier, eine rechtsvergleichende Betrachtung der MiCAR mit den US-Amerikanischen Regulierungen vorgenommen.
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Keine Tied Agents unter MiCAR – Wie müssen sich Haftungsdächer und vertraglich gebundene Vermittler auf die MiCAR vorbereiten?
Tied Agents können in Deutschland aktuell unter einem Haftungsdach eines beaufsichtigten Instituts ohne eigene Erlaubnis regulierte Kryptodienstleistungen erbringen. Doch die MiCAR sieht dieses Konzept nicht mehr vor. Wie können Haftungsdächer und Tied Agents darauf reagieren?
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Rechtsanwalt Lutz Auffenberg kommentiert Art. 36 bis 47 MiCAR im Kalss/Krönke/Völkel
Rechtsanwalt Lutz Auffenberg kommentiert Art. 36 bis 47 MiCAR im Kalss/Krönke/Völkel
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Rechtsanwalt Lutz Auffenberg LL.M. (London) im Web3 NextLevel Podcast
Unser Partner, Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London) war bei André und Jasmin im Web3 NextLevel Podcast zu Gast und sprach über Kryptoregulierung in Europa.
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MICAR-Übergang ohne nationale Rahmengesetzgebung – Was passiert wenn der Bundestag das KMAG bis Jahresende nicht beschließt?
Die deutsche Bundesregierung ist zerbrochen. Doch was bedeutet diese Tatsache für die lange aufgeschobene Verabschiedung der Begleitgesetzgebung für den MiCAR-Übergang und in welchem Rechtsrahmen bewegt sich die deutsche Kryptoindustrie ab dem 30. Dezember 2024?
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MiCAR und Nicht-EU CASPs – Wie können Kryptodienstleister aus Drittstaaten in Europa Geschäft machen?
Auch Kryptodienstleister aus nicht europäischen Staaten wie insbesondere den USA, der Schweiz oder UK interessieren sich für das Geschäft auf dem alten Kontinent unter Geltung der MiCAR. Die ESMA jedoch erschwert solchen Unternehmen den Markteintritt mit ihren Empfehlungen an die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden.
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Marktmissbrauch und Insidergeschäfte mit Kryptowerten – Wen treffen die neuen Regeln der MiCAR?
In wenigen Monaten werden alle Vorschriften der MiCAR rechtswirksam sein. Das umfasst auch die neuen Regeln zur Verhinderung und zum Verbot von Marktmissbrauch und Insiderhandel. Doch welche Marktteilnehmer müssen die neuen strengen Pflichten erfüllen?
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Die Vermögensanlage unter MiCAR – Braucht es Wertpapierprospekt oder Kryptowhitepaper für das öffentliche Angebot?
Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz sind in der MiFID2 nicht als Finanzinstrumente vorgesehen, weil sie auf einer nationalen Regulierung basieren. Können sie deshalb sowohl der deutschen Regulierung als Vermögensanlage als auch der MiCAR-Regulierung unterfallen und was hat das für Auswirkungen?
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MiCAR vs MiFID II – Welche Token gelten als Kryptowerte und welche als Finanzinstrumente?
Die ESMA ist beauftragt, bis Ende des Jahres Leitlinien bereitzustellen, die die rechtliche Beurteilung der Rechtsnatur von Token als Kryptowert nach MiCAR bzw. als Finanzinstrument nach MiFID2 erleichtern soll. Einen ersten Entwurf der Leitlinien hatte die ESMA bereits veröffentlicht.