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Token Sale an private Erwerber – Kann der Emittent das anwendbare Recht für die Token Terms frei wählen?
Im Rahmen von öffentlichen Angeboten von nach der MiCAR konzipierten Token Sales sollen alle Erwerber die gleichen Rechte haben. Im Fall von privaten Erwerben kann jedoch im Einzelfall der Verbraucherschutz aufgrund der Rom-I Verordnung unterschiedlich ausgeprägt sein. Ist das Korrektiv der Rom-I Verordnung für öffentliche Angebote von Finanzinstrumenten auch auf Token Sales anwendbar?
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Descoping MiCAR – Sind NFTs die letzte Bastion des unregulierten Kryptomarkts?
NFTs fallen aus dem Anwendungsbereich der MiCAR heraus und bieten damit noch viel Spielraum für innovative Geschäftsmodelle. Doch welche konkreten Anwendungsfälle neben tokenisierten Bildnutzungsrechten bietet die Technologie und wann ist ein NFT tatsächlich unreguliert?
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Descoping MiCAR – Wann greift die Bereichsausnahme für Finanzinstrumente?
Auf Token, die als Finanzinstrumente im Sinne der MiFID-Regulierung eingeordnet werden können, soll die MiCAR nicht anwendbar sein. Aber auf welche Kryptowerte trifft dieser Ausnahmetatbestand genau zu? Die ESMA hat sich dazu geäußert. Es gilt der Grundsatz „In dubio pro MiFID2“.
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MiCAR Übergang – Welche Pflichten hat die BaFin gegenüber CASPs im MiCAR Grandfathering?
Das Grandfathering ist in der MiCAR nicht vollkommen einheitlich ausgestaltet, sondern lässt den Mitgliedstaaten Freiräume bei der Festlegung der maximalen Dauer der Übergangsfristen. Davon haben die EU-Mitgliedstaaten sehr ausführlich Gebrauch gemacht, was gerade für EU-weit tätige CASPs Probleme mit sich bringen kann.
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Emission von Stablecoins im Gegenwert bis 5 Mio. Euro – Welche Vorteile bietet MiCAR kleinen ART-Emittenten an?
Die Emission von Stablecoins ist unter MiCAR über die Vorschriften zu asset-referenced Token streng reguliert. Doch es bestehen Ausnahmetatbestände insbesondere für Emissionen, die den Gegenwert von 5 Mio. Euro nicht überschreiten. Wie weit reichen die Privilegien für solche Emissionen?
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Token Sale im MiCAR Zeitalter – Wie darf für eine Token Emission geworben werden?
Token Sales werden üblicherweise massiv digital und sehr einfallsreich beworben. Doch Marketingmitteilungen zu öffentlichen Angeboten von Kryptowerten sind unter MiCAR inzwischen sehr streng reguliert. Was müssen Anbieter diesbezüglich beachten?
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Rechnungseinheiten und MiCAR – Können Kryptotoken jetzt noch Rechnungseinheiten sein?
Wie sind Wrapped Token und Token Bridges unter MiCAR reguliert? Welche Pflichten treffen Anbieter und Emittenten und gibt es Möglichkeiten, eine Token Bridge außerhalb des Anwendungsbereichs der MiCAR zu verwirklichen?
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Interoperabilität durch Token Bridges – Sind Wrapped Token Kryptowerte unter MiCAR?
Wie sind Wrapped Token und Token Bridges unter MiCAR reguliert? Welche Pflichten treffen Anbieter und Emittenten und gibt es Möglichkeiten, eine Token Bridge außerhalb des Anwendungsbereichs der MiCAR zu verwirklichen?
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Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel steuert Kapitel zum Handbuch MiCAR bei
Rechtsanwältin Anja von Rosenstiel, LL.M. (Boston University), M.A. (Viadrina) und of counsel bei FIN LAW hat im voraussichtlich im Februar 2025 erscheinenden Handbuch MiCAR, herausgegeben von Johannes Meier, eine rechtsvergleichende Betrachtung der MiCAR mit den US-Amerikanischen Regulierungen vorgenommen.
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Keine Tied Agents unter MiCAR – Wie müssen sich Haftungsdächer und vertraglich gebundene Vermittler auf die MiCAR vorbereiten?
Tied Agents können in Deutschland aktuell unter einem Haftungsdach eines beaufsichtigten Instituts ohne eigene Erlaubnis regulierte Kryptodienstleistungen erbringen. Doch die MiCAR sieht dieses Konzept nicht mehr vor. Wie können Haftungsdächer und Tied Agents darauf reagieren?
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Rechtsanwalt Lutz Auffenberg kommentiert Art. 36 bis 47 MiCAR im Kalss/Krönke/Völkel
Rechtsanwalt Lutz Auffenberg kommentiert Art. 36 bis 47 MiCAR im Kalss/Krönke/Völkel
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Rechtsanwalt Lutz Auffenberg LL.M. (London) im Web3 NextLevel Podcast
Unser Partner, Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London) war bei André und Jasmin im Web3 NextLevel Podcast zu Gast und sprach über Kryptoregulierung in Europa.