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MICAR-Übergang ohne nationale Rahmengesetzgebung – Was passiert wenn der Bundestag das KMAG bis Jahresende nicht beschließt?
Die deutsche Bundesregierung ist zerbrochen. Doch was bedeutet diese Tatsache für die lange aufgeschobene Verabschiedung der Begleitgesetzgebung für den MiCAR-Übergang und in welchem Rechtsrahmen bewegt sich die deutsche Kryptoindustrie ab dem 30. Dezember 2024?
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MiCAR und Nicht-EU CASPs – Wie können Kryptodienstleister aus Drittstaaten in Europa Geschäft machen?
Auch Kryptodienstleister aus nicht europäischen Staaten wie insbesondere den USA, der Schweiz oder UK interessieren sich für das Geschäft auf dem alten Kontinent unter Geltung der MiCAR. Die ESMA jedoch erschwert solchen Unternehmen den Markteintritt mit ihren Empfehlungen an die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden.
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Marktmissbrauch und Insidergeschäfte mit Kryptowerten – Wen treffen die neuen Regeln der MiCAR?
In wenigen Monaten werden alle Vorschriften der MiCAR rechtswirksam sein. Das umfasst auch die neuen Regeln zur Verhinderung und zum Verbot von Marktmissbrauch und Insiderhandel. Doch welche Marktteilnehmer müssen die neuen strengen Pflichten erfüllen?
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Reverse Solicitation – Gilt die MiCAR auch für Kryptodienstleister aus Drittstaaten?
Für Kryptodienstleister aus den USA, der Schweiz oder anderen Drittstaaten wird es unter Geltung der MiCAR praktisch unmöglich, mit dem Argument der passiven Dienstleistungsfreiheit auch ohne MiCAR Lizenz europäische Kunden zu bedienen. Welche Nischen bleiben?
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Expansion nach Europa – Wie können Kryptodienstleister aus Drittstaaten unter MiCAR nach Europa kommen?
Zahlreiche Kryptodienstleister aus den USA, Asien, der Schweiz und UK interessieren sich für eine Expansion in die EU, um von den regulatorischen Chancen durch MiCAR zu profitieren. Welche Möglichkeiten haben sie, um den Schritt nach Europa regulatorisch anzugehen?
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Kryptodienstleister im DeFi Space – Ist die Geldwäscheregulierung ein Dealbreaker für ein Engagement in Decentralized Finance?
Zunehmend interessieren sich auch regulierte Kryptodienstleister für DeFi-Geschäftsmodelle. Für die Adoption von DeFi dürfte das hilfreich sein, aber können Kryptodienstleister rechtlich Transaktionen in DeFi durchführen?
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Kryptowerte und Geldwäsche – Neufassung der Kryptowertetransferverordnung ist in Kraft getreten
Das Bundesfinanzministerium hat am 27. Mai 2023 die nationale Kryptowertetransferverordnung geändert. Bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Geldtransferverordnung können Kryptodienstleister aber noch von einem Ausnahmetatbestand profitieren.
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Europe goes Crypto (Part XII) – Der Tausch von Kryptowerten unter MiCAR
Unter MiCAR werden Kryptotauschanbieter einer Erlaubnispflicht und besonderen Compliance Pflichten unterfallen. Was genau müssen Kryptodienstleister beim Tausch von Kryptowerten in andere Kryptowerte oder in Geldbeträge beachten?
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Europe goes Crypto (Part VIII) – Die Kapitalausstattung der Kryptodienstleister nach MiCAR
Kryptodienstleister werden nach MiCAR wie alle regulierten Unternehmen über regulatorisches Mindestkapital zur Absicherung ihres Geschäftsbetriebs verfügen müssen. Wie wird sich der konkret vorzuhaltende Betrag nach MiCAR berechnen?