STO

  • Prospekt, WIB oder ganz ohne – Welche Angebotsdokumentation wird für welches Security Token Offering benötigt?
    Security Token Offerings müssen in der Regel auf der Grundlage eines offiziell gebilligten Wertpapierprospekts erfolgen. Den vollständigen Prospekt braucht es aber nicht in allen Fällen.
  • STO mit Wertpapier-Informationsblatt – Chance für KMUs?
    Nach den Vorgaben der EU-Prospektverordnung braucht jedes Unternehmen, das sich über den europäischen Kapitalmarkt durch Einsammlung von Anlegergeldern durch das Angebot von Wertpapieren finanzieren möchte, einen umfassenden Wertpapierprospekt, der von der für das Unternehmen zuständigen Kapitalmarktaufsichtsbehörde gebilligt und anschließend durch das Unternehmen veröffentlicht werden muss. Entsprechendes gilt für das öffentliche Angebot von Security Token, die […]
  • EU-Marktmissbrauchsverordnung – Was müssen STO Emittenten beachten?
    Seit der Einführung der unmittelbar in der Europäischen Union geltenden Marktmissbrauchsverordnung (kurz „MAR“ für Market Abuse Regulation) im Juli 2016 bestehen innerhalb der EU einheitliche Regeln für den Wertpapierhandel zu Insidergeschäften, Marktmanipulationen und der Veröffentlichung von Insiderinformationen. In den nationalen Kapitalmarktgesetzen der EU-Mitgliedstaaten wird seitdem nur noch geregelt, welche konkreten Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften der […]
  • Security Token immer Wertpapier – Was bedeutet die neue Verwaltungspraxis der BaFin für STO Emittenten?
    Im BaFin Journal von April 2019 hat sich die BaFin in einem Fachartikel zur generellen aufsichtsrechtlichen Einordnung von Security Token geäußert. Security Token, also alle Token, die dem Token-Inhaber aktienähnliche beziehungsweise mitgliedschaftliche Rechte oder vermögensmäßige Bezugsrechte gewähren und dabei frei handelbar sind, sollen künftig nach der Auffassung der BaFin ein Wertpapier sui generis darstellen und aufsichtsrechtlich anders […]
  • STO ohne Prospekt – Welche Möglichkeiten gibt es?
    Security Token sind Blockchain Token, die über einen Smart Contract ausgegeben werden und ihrem Inhaber monetäre Rechte wie z. B. die Zahlung einer Rendite oder eine anteilige Beteiligung am Unternehmensergebnis des STO Emittenten vermitteln. Insoweit unterscheiden sie sich von den Utility Token, die dem Token Inhaber lediglich Zugangsrechte oder begrenzte Einsatzmöglichkeiten innerhalb des Geschäftsmodells des […]
  • Zivilrechtliche Übertragung von Security Token
    Neben der aufsichtsrechtlichen Einordnung von Security Token als Wertpapier, Anteil an einem Investmentvermögen oder als Vermögensanlage stellen sich bei der Ausgabe von Security Token auch eine Reihe zivilrechtlicher Probleme. Der wohl bekannteste zivilrechtliche Fallstrick ist der Umstand, dass das deutsche BGB in seiner aktuellen Form keine elektronischen Schuldverschreibungen kennt. Wertpapiere, die am Kapitalmarkt frei handelbar […]
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