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PSD3

  • Couple kissing in a dreamy cloud-filled scene, with PSD3/PSR on the man's suit and MiCAR on the woman's dress, EU flag and Bitcoin coins in the background. Zahlungsdienste mit E-Geld-Token – Welche Ausnahmetatbestände soll es unter PSD3/PSR geben?
    Die finalen Entwürfe der PSD3/PSR sehen neue Ausnahmetatbestände vor, um die Auslegungen der EBA in Bezug auf das Zusammenspiel des Zahlungsdiensteaufsichtsrechts mit der MiCAR in das geschriebene Recht zu übertragen. Sollten die Texte so beschlossen werden, bleiben viele Konstellationen für die doppelte Erlaubnispflicht.
  • Vertriebsstellen im Sinne der PSD3 – Sind E-Geld-Agenten ein Auslaufmodell?
    Die Entwurfsfassung für die neue PSD3 sieht den Begriff des E-Geld Agenten nicht mehr vor. Stattdessen wird es aber Vertriebsstellen geben, die von Zahlungsinstituten für den Vertrieb und den Rücktausch von E-Geld eingesetzt werden können. Welche Änderungen könnten sich dadurch für Institute und ihre Agenten in dem zukünftigen Regulierungsregime ergeben?
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