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PSD3

  • Vertriebsstellen im Sinne der PSD3 – Sind E-Geld-Agenten ein Auslaufmodell?
    Die Entwurfsfassung für die neue PSD3 sieht den Begriff des E-Geld Agenten nicht mehr vor. Stattdessen wird es aber Vertriebsstellen geben, die von Zahlungsinstituten für den Vertrieb und den Rücktausch von E-Geld eingesetzt werden können. Welche Änderungen könnten sich dadurch für Institute und ihre Agenten in dem zukünftigen Regulierungsregime ergeben?
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