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Das MiCAR Kryptowerte Whitepaper – Kann die Pflicht zur Erstellung auch den Betreiber einer Handelsplattform treffen?
Am 30. Dezember dieses Jahres tritt die MiCAR in Gänze und damit auch die Vorschriften über Kryptowerte-Whitepaper in Kraft. Unter welchen Umständen können die Betreiber von Handelsplattformen verpflichtet sein ein solches Whitepaper zu erstellen?
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Der Stable Coin in Europa – Wer darf unter MiCAR vermögenswertereferenzierte Token (ART) ausgeben?
Ab dem 30. Juni 2024 ist das öffentliche Angebot von Stable Coins in der EU streng reguliert. Welche Anforderungen stellt die MiCAR eigentlich an die Emittenten und die Anbieter von ART?
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Vermögenswertereferenzierte Token – Was genau sind unter MiCAR eigentlich ART?
Bereits in weniger als einem halben Jahr werden die Vorschriften der MiCAR über vermögenswertereferenzierte Token anwendbar sein. Spätestens dann muss Klarheit darüber herrschen, welche Token unter Regularien fallen sollen. Unklar ist bislang noch, wann genau ein Token auf eine Wertstabilität abzielt.
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Das MiCAR Whitepaper (Part VII) – Wie stellt sich der deutsche Gesetzgeber die Umsetzung nach dem Referentenentwurf zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz vor?
Nach dem Referentenentwurf zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz soll es mit dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz ein eigenständiges Begleitgesetz zur MiCAR geben. Welche Regelungen enthält es in Bezug auf MiCAR Whitepaper?
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Das MiCAR Whitepaper (Part VI) – Wann besteht ein Widerrufsrecht des Investors nach MiCAR?
MICAR sieht für Kleinanleger beim Kauf gewisser Kryptowerte ein Widerrufsrecht vor. Es besteht jedoch nicht in allen Fällen und ist nicht vollständig vergleichbar mit dem aus dem Verbraucherschutzrecht bekannten Widerrufsrecht. Ein Überblick.
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Das MiCAR Whitepaper (Part V) – Welche Veröffentlichungs- und Folgepflichten bestehen für das Krypto Whitepaper?
MiCAR Whitepaper müssen auf der Website des Emittenten veröffentlicht werden. Wenn nach Veröffentlichung des MiCAR Whitepaper neue preisrelevante Tatsachen auftreten, muss das Whitepaper aktualisiert werden.
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Das MiCAR Whitepaper (Part IV) – Wie wird das Krypto Whitepaper vermarktet?
Im Anwendungsbereich der MiCAR müssen die Inhalte von Marketingmitteilungen kohärent sein mit den Informationen in einem Whitepaper. Marketingmitteilungen müssen im Einklang mit den Vorgaben der MiCAR veröffentlicht und auf Verlangen an die Aufsichtsbehörden übermittelt werden.
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Das MiCAR Whitepaper (Part III) – Welchen Inhalt muss das Whitepaper für E-Geld-Token haben?
Im Anwendungsbereich der MiCAR muss für ein öffentliches Angebot von E-Geld-Token oder deren Zulassung zum Handel ein Whitepaper erstellt werden. Welche konkreten Anforderungen stellt MiCAR an den Inhalt?
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Das MiCAR Whitepaper (Part II) – Was muss im Whitepaper für vermögenswertereferenzierte Token stehen?
Im Anwendungsbereich der MiCAR muss für ein öffentliches Angebot von vermögenswertreferenzierten Token oder deren Zulassung zum Handel ein Whitepaper erstellt werden. MiCAR enthält jetzt schon detaillierte Angaben über dessen Inhalt. Noch spezifischere Informationen über den konkreten Aufbau werden mit der Veröffentlichung technischer Durchführungsstandards der ESMA erfolgen.
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Das MiCAR Whitepaper (Part I) – Inhaltliche Anforderungen an das Whitepaper bei Kryptowerten
Im Anwendungsbereich der MiCAR muss für ein öffentliches Angebot von Kryptowerten oder deren Zulassung zum Handel ein Whitepaper erstellt werden. MiCAR enthält jetzt schon detaillierte Angaben über dessen Inhalt. Noch spezifischere Informationen über den konkreten Aufbau dürften mit der Veröffentlichung technischer Durchführungsstandards der ESMA erfolgen.