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BaFin

  • Blockchain E-Geld: Was darf ein Krypto E-Geld Institut?
    Blockchain Token, die von einem Emittenten gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgegeben werden und infolge eines entsprechenden Versprechens jederzeit beim Emittenten gegen den Nominalwert rücktauschbar sind und auch von anderen als dem Emittenten als Zahlungsmittel akzeptiert werden, können aufsichtsrechtlich E-Geld darstellen. Doch was für Vorteile hätte E-Geld auf Blockchain Basis und wer wäre überhaupt rechtlich befugt, Blockchain […]
  • Wie sollte ein Security Token rechtlich ausgestaltet sein?
    Die deutsche Krypto-Community darf sich seit einigen Wochen über die Nachricht freuen, dass die BaFin den ersten Wertpapierprospekt zu einem Security Token Offering nach deutschem Recht gebilligt hat. Tatsächlich beweist die BaFin mit diesem Schritt eine grundsätzlich innovationsfreundliche Haltung gegenüber blockchain-basierten Fundingmethoden. Mindestens drei weitere STO-Prospekte liegen der BaFin bereits zur Billigung vor und weitere […]
  • E-Geld auf Blockchain Basis?
    In den meisten Veröffentlichungen zu Kryptowährungen liest man, dass Bitcoins kein E-Geld sind, da es Ihnen an einem sie ausgebenden zentralen Emittenten fehlt, dessen Existenz nach § 1 Abs. 2 Satz 3 ZAG zwingende Voraussetzung für E-Geld ist. Es stellt sich dennoch die Frage, ob die Feststellung, dass Bitcoins kein E-Geld sind auch automatisch bedeutet, […]
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