-
From KWG to MiCAR – Wie will der Gesetzgeber den Regimewechsel für Kryptodienstleister gestalten?
Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzesentwurf erstellt, der den Übergang von Kryptodienstleistern von der nationalen KWG-Regulierung in das MiCAR-Regime regeln soll. Worauf können sich regulierte deutsche Kryptodienstleister einstellen?
-
Das MiCAR Whitepaper (Part VII) – Wie stellt sich der deutsche Gesetzgeber die Umsetzung nach dem Referentenentwurf zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz vor?
Nach dem Referentenentwurf zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz soll es mit dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz ein eigenständiges Begleitgesetz zur MiCAR geben. Welche Regelungen enthält es in Bezug auf MiCAR Whitepaper?
-
Das MiCAR Whitepaper (Part VI) – Wann besteht ein Widerrufsrecht des Investors nach MiCAR?
MICAR sieht für Kleinanleger beim Kauf gewisser Kryptowerte ein Widerrufsrecht vor. Es besteht jedoch nicht in allen Fällen und ist nicht vollständig vergleichbar mit dem aus dem Verbraucherschutzrecht bekannten Widerrufsrecht. Ein Überblick.
-
BaFin Lizenz im NFT Business – Welche Aktivitäten sind im Zeitalter der MiCAR noch reguliert?
Non fungible Token (NFT) waren im Verordnungsgebungsprozess der Europäischen Union auf dem Weg zur finalen Fassung der EU-Verordnung über Märkte in Kryptowerten (MiCAR) ein kontrovers diskutiertes Thema. In der letztlich verabschiedeten Verordnung wurden NFT vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Kryptowerte, die einmalig und nicht mit anderen Kryptowerten fungibel sind, sollen der MiCAR nicht unterfallen. Eine Hintertür ließ […]
-
Europe goes Crypto (Part XVI) – Wie ist die Beratung zu Kryptowerten unter MiCAR reguliert?
Die Beratung zu Kryptowerten ist eine nach der MiCAR erlaubnispflichtige Kryptodienstleistung. Sie bezieht sich jedoch nicht ausschließlich auf Kryptowerte, sondern auch auf die Empfehlung der Inanspruchnahme anderer Kryptodienstleistungen.
-
Flashbots und MEV – Verbietet die MiCAR das Transaction Ordering?
Die MiCAR sieht auch Regeln zur Marktmissbrauchsprävention im Kryptomarkt vor. Es stellt sich insoweit die Frage, ob MEV Aktivitäten, transaction ordering und der Einsatz von Flashbots in diesem Zusammenhang unter MiCAR illegal sein könnten.