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Erneute Auszeichnung für Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London)
Das renommierte, auf die Bewertung und Empfehlung von Anwälten spezialisierte Onlineportal Lexology hat unseren Gründungspartner Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M.(London) als einen der führenden Experten in Deutschland in seinen Lexology Index: Fintech & Blockchain (Vormals als Who’s Who Legal bekannt) aufgenommen.
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Das MiCAR Whitepaper (Part VI) – Wann besteht ein Widerrufsrecht des Investors nach MiCAR?
MICAR sieht für Kleinanleger beim Kauf gewisser Kryptowerte ein Widerrufsrecht vor. Es besteht jedoch nicht in allen Fällen und ist nicht vollständig vergleichbar mit dem aus dem Verbraucherschutzrecht bekannten Widerrufsrecht. Ein Überblick.
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Das MiCAR Whitepaper (Part V) – Welche Veröffentlichungs- und Folgepflichten bestehen für das Krypto Whitepaper?
MiCAR Whitepaper müssen auf der Website des Emittenten veröffentlicht werden. Wenn nach Veröffentlichung des MiCAR Whitepaper neue preisrelevante Tatsachen auftreten, muss das Whitepaper aktualisiert werden.
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Das MiCAR Whitepaper (Part IV) – Wie wird das Krypto Whitepaper vermarktet?
Im Anwendungsbereich der MiCAR müssen die Inhalte von Marketingmitteilungen kohärent sein mit den Informationen in einem Whitepaper. Marketingmitteilungen müssen im Einklang mit den Vorgaben der MiCAR veröffentlicht und auf Verlangen an die Aufsichtsbehörden übermittelt werden.