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Künstliche Intelligenz in der Finanzindustrie (Part III) – KI im Risikomanagement
Künstliche Intelligenz kann auch im Risikomanagement von Finanzinstituten eingesetzt werden. Letztverantwortlich für den Einsatz und dessen Ergebnisse bleibt jedoch stets die Geschäftsleitung.
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Künstliche Intelligenz in der Finanzindustrie (Part II) – KI in der Vermögensverwaltung
Beim Einsatz von KI in der Vermögensverwaltung kann im Einzelfall eine Finanz- oder Wertpapierdienstleistung vorliegen. In diesem Fall bedarf es der Erlaubnis der BaFin.
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Künstliche Intelligenz in der Finanzindustrie (Part I) – KI im Wertpapierhandel
Beim Einsatz von KI im Wertpapierhandel treffen das Wertpapierdienstleistungsunternehmen spezielle Kontroll- und Aufzeichnungspflichten.