Delegated Staking als Kryptoverwaltung – BaFin sieht Erlaubnispflicht in bestimmten Konstellationen
Inhaber von Kryptowerten, die sich für das sogenannte delegated Staking eignen, können ihre Kryptowerte an Stakingprovider delegieren, um so an dem der jeweiligen Kryptowährung zugrundeliegenden Konsensmechanismus zur Bestätigung von Transaktionen im Netzwerk teilzunehmen. Für die Teilnahme werden systemseitig Belohnungen in Form neu generierter Blockchaineinheiten ausgeschüttet, die zwischen dem Delegierenden und dem Stakingprovider, an den Kryptowerte […]