Im professionellen Sport gilt das Leistungsprinzip, nach dem der bessere Sportler oder das überlegene Team sich durchsetzt. Dennoch kommt es in der Realität häufig anders und ein Underdog kann sich gegen den vermeintlichen Goliath durchsetzen oder das Team aus der unteren Tabellenregion gewinnt überraschend gegen den Tabellenführer. Der Ausgang von Sportwettkämpfen ist damit ungewiss. Deshalb reguliert der Glücksspielstaatsvertrag 2021 auch Sportwetten als Glücksspiel, für dessen Veranstaltung und Vermittlung eine Glücksspiellizenz erforderlich ist. Eine Glücksspiellizenz für Sportwetten haben Veranstalter und Vermittler bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zu beantragen. Insbesondere müssen Antragsteller die allgemeinen Voraussetzungen an die Erteilung einer Glücksspiellizenz der GGL nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erfüllen. So kann die Glücksspiellizenz für Sportwetten nicht erteilt werden, wenn die Sportwette den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wie beispielsweise dem Jugendschutz und der Suchtprävention zuwiderläuft. Zudem müssen Veranstalter von Sportwetten ihre Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse gegenüber der GGL vollständig offenlegen, um eine Glücksspiellizenz zu erhalten. Sowohl der Veranstalter von Sportwetten als auch von ihm für die Veranstaltung der Sportwette beauftragte Dritte müssen zuverlässig und sachkundig sein. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Veranstalters müssen transparent sein und geordnet sein.
Die GGL erteilt auf entsprechenden Antrag die Glücksspiellizenz für Sportwetten, soweit die Erlaubnisvoraussetzungen nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 vom Antragsteller erfüllt werden. Nach erfolgter Erlaubniserteilung wird der Anbieter in die von der GGL geführten Whitelist der lizenzierten Veranstalter von Sportwetten aufgenommen. Um eine konkrete Sportwette anbieten zu können, ist jedoch darüber hinaus erforderlich, dass die GGL dem Veranstalter die Sportwette nach ihrer Art und ihrem Zuschnitt erlaubt hat. Hierbei unterscheidet die GGL nach dem Glücksspielstaatsvertrag zwischen verschiedenen Sportarten, aber auch zwischen sogenannten Ergebniswetten, bei denen auf das Endergebnis einer Sportveranstaltung gewettet wird und sogenannten Ereigniswetten, bei denen auf bestimmte Ereignisse während einer Sportveranstaltung gewettet wird. Um eine bestimmte Sportwette erlauben zu lassen muss der Veranstalter einen Antrag bei der GGL stellen. Die GGL führt auf ihrer Internetseite eine Liste bereits erlaubter Sportwetten, auf die Veranstalter in einem Erlaubnisantrag Bezug nehmen können. In diesem Fall hat die GGL eine Widerspruchsfrist von zwei Wochen, um dem antragstellenden Veranstalter der Sportwette die Veranstaltung zu untersagen. Ist die Sportwette nach Art und Zuschnitt von der GGL noch nie erlaubt worden und somit nicht auf der Liste erlaubter Sportwetten ausgewiesen, muss der Veranstalter sie im Antrag detailliert beschreiben und auf die ausdrückliche Erlaubnis der GGL warten. Die Liste erlaubter Sportwetten müssen Veranstalter von Sportwetten regelmäßig prüfen, da die Erlaubnis einer bestimmten Wette als widerrufen gilt, wenn die GGL sie aus der Liste erlaubter Sportwetten streicht.
Besonderen Wert legt der Glücksspielstaatsvertrag auf die Trennung der Veranstaltung von Sportereignissen von der Veranstaltung und der Vermittlung von Sportwetten. Der Veranstalter eines Sportereignisses darf nicht zugleich auf das Event bezogene Sportwetten anbieten, womit Manipulationen des sportlichen Wettbewerbs entgegengewirkt werden soll. Ebenso wenig dürfen an den Sportereignissen beteiligte Personen an Sportwetten teilnehmen, wenn sie Einflussmöglichkeiten in Bezug auf dessen Ausgang haben. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 verbietet darüber hinaus Sportwetten, die in erheblichem Maße anfällig für Manipulationen sind oder die Integrität des sportlichen Wettbewerbs gefährden. Insoweit ist die GGL im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gefordert, die konkreten Umstände der betreffenden Sportereignisse und der Einflussnahmemöglichkeiten der beteiligten Personen zu bewerten. Eine Glücksspiellizenz kann auch nicht für eine Sportwette erteilt werden, die auf den Eintritt oder die Sanktionierung eines regelwidrigen oder vermeintlich regelwidrigen Verhaltens ausgerichtet ist. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 trägt insoweit auch zur Integrität des Sports und zur Wahrung des Fairplay-Gedankens bei.
Zuständiger Anwalt für Fragestellungen im Bereich des Glücksspielrechts und der Beantragung einer Glücksspiellizenz für Sportwetten in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M (London).
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