Decentralized Autonomous Organization (DAO)

Die Decentralized Autonomous Organization (DAO) als Smart Contract-basierte Organisationsform

Unter einer Decentralized Autonomous Organization (DAO) wird eine im weitesten Sinne selbständig agierende Vereinigung verstanden, die automatisiert über einen Smart Contract auf einer dafür geeigneten Blockchain funktioniert. Entscheidungen über Aktivitäten der DAO sollen nach einem im zugrundeliegenden Smart Contract festgelegten Mechanismus getroffen und anschließend automatisiert durch den Smart Contract ausgeführt werden. Mitglieder einer DAO sind üblicherweise die Inhaber der durch den zugrunde liegenden Smart Contract ausgegebenen Token. Sie sind berechtigt, an der Entscheidungsfindung der DAO teilzunehmen und so ihre Geschicke und Aktivitäten zu leiten. Im Detail kann die Governance über den zugrundeliegenden Smart Contract ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. So kann es beispielsweise Tokeninhaber mit Privilegien oder besonderen Pflichten geben. Ebenso kann festgelegt werden, wie und wann etwa der Abstimmungsprozess im Einzelnen erfolgt.

Wertpapierprospekt oder WIB beim Angebot von DAO Token erforderlich?

Mit der Gründung einer DAO sind viele rechtliche Fragen verbunden. So müssen Initiatoren gleich zu Beginn insbesondere klären, ob für die Ausgabe der Token ein Wertpapierprospekt erstellt werden muss, der von der BaFin gebilligt und anschließend veröffentlicht werden muss. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Token wertpapierähnliche Rechte verkörpern und uneingeschränkt handelbar und übertragbar sind. Können Inhaber von Token beispielsweise an möglichen Gewinnen einer Decentralized Autonomous Organization teilhaben oder Mitbestimmungsrechte wie Gesellschafter geltend machen, kann dies zu einer rechtlichen Einordnung der Token als Wertpapier führen. Auch eine Handelbarkeit von DAO Token im Zweitmarkt, etwa durch Listung auf einer Kryptotauschbörse, kann dazu führen, dass die Token als Wertpapier im aufsichtsrechtlichen Sinne gelten. Für das öffentliche Angebot solcher Token müssen z.B. die Initiatoren des Projektes dann einen Wertpapierprospekt oder zumindest ein Wertpapierinformationsblatt (WIB) erstellen. Das öffentliche Angebot der DAO Token darf dann erst nach Billigung des Wertpapierprospektes oder des WIB durch die BaFin und nach erfolgter Veröffentlichung stattfinden.

Kann eine DAO eine Gesellschaft nach deutschem Gesellschaftsrecht sein?

Initiatoren von Decentralized Autonomous Organizations müssen zudem klären, ob ihre DAO eine Gesellschaft im Sinne des Privatrechts darstellt. Soweit dies der Fall ist, können sich je nach Einzelfall eventuell ungewollte Rechtsfolgen für die Tokeninhaber ergeben. Ist eine DAO beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), können die Tokeninhaber als Gesellschafter gegebenenfalls für die Schulden der Organisation mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Ebenso können sich aus dem Gesellschaftsrecht Nachschusspflichten der Token Inhaber bei Verlusten ergeben. Die Gründung einer DAO sollte deshalb im Vorfeld gründlich vorbereitet und die mit den DAO Token verbundenen Rechte der Inhaber sorgfältig ausgestaltet und festgelegt werden, um ungewollte gesellschaftsrechtliche Folgen für die Token Inhaber der zu erschaffenden Decentralized Autonomous Organization zu vermeiden.

Zuständiger Anwalt für Fragestellungen rund um die Decentralized Autonomous Organization in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (london).

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