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Zahlungsdienste

  • Zahlungsdienste im Online-Glücksspiel – Wo sind die Grenzen des Zulässigen?
    Zahlungsinstitute dürfen nach dem Mitwirkungsverbot des Glücksspielstaatsvertrags keine Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel ausführen. Eindeutig sind Fälle, in denen originäre Glücksspielanbieter die erforderliche Erlaubnis nicht haben. Schwierigkeiten ergeben sich aber in Fällen, in denen Glücksspiele gar nicht im Zentrum der Geschäftsaktivitäten des Kunden stehen.
  • E-Geld-Dienste im Sinne der PSD3 – Was genau soll die neue Tätigkeit umfassen?
    Mit der neuen PSD3 soll die Regulierung des E-Geld-Geschäfts in das Aufsichtsregime für Zahlungsdienste überführt werden. Der neu einzuführende Begriff der E-Geld-Dienste bereitet jedoch einige Auslegungsschwierigkeiten. Welche konkreten Tätigkeiten sollen ihm künftig unterfallen?
  • Payment Services mit Kryptowährungen – Wann kann eine Erlaubnispflicht nach dem ZAG bestehen?
    Nach der Grundidee von Satoshi Nakamoto sollte Bitcoin als ein elektronisches peer-to-peer Bezahlsystem ausgestaltet werden, das ohne Beteiligung von Zahlungsabwicklern wie Banken direkt zwischen den Nutzern funktioniert. Die massiven Wertzuwächse seit der Schürfung des ersten Bitcoin auf zwischenzeitlich knapp 20.000 Euro pro Stück haben Bitcoin ebenso wie andere, nach dem Vorbild von Bitcoin ins Leben […]
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