ZAG

  • Welche Zahlungsdienste bieten Krypto-Verwahrer mit EMT an?
    Die Verwahrung von E-Geld Token erfordert grundsätzlich neben einer MiCAR Zulassung auch eine Erlaubnis als Zahlungsdienstleistungsinstitut nach dem ZAG. Welche Zahlungsdienste sind insoweit relevant und welche Alternativen haben betroffene Kryptoverwahrer zur Beantragung der eigenen Lizenz?
  • Eignen sich Stablecoins als Zahlungsmittel in begrenzten Händlernetzen?
    Stablecoins sind in aller Munde. Sie sind zweifelsohne Kryptowerte und nach MiCAR reguliert. Aber können sie im Einzelfall auch Geldbeträge nach dem ZAG sein? Falls ja, könnte in diesem Fall auf sie betreffende Dienstleistungen die Ausnahme für begrenzte Händlernetze anwendbar sein?
  • Payment Services mit Kryptowährungen – Wann kann eine Erlaubnispflicht nach dem ZAG bestehen?
    Nach der Grundidee von Satoshi Nakamoto sollte Bitcoin als ein elektronisches peer-to-peer Bezahlsystem ausgestaltet werden, das ohne Beteiligung von Zahlungsabwicklern wie Banken direkt zwischen den Nutzern funktioniert. Die massiven Wertzuwächse seit der Schürfung des ersten Bitcoin auf zwischenzeitlich knapp 20.000 Euro pro Stück haben Bitcoin ebenso wie andere, nach dem Vorbild von Bitcoin ins Leben […]
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