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vereinfachter Risikomanagementrahmen

  • Neue Umsetzungshinweise der BaFin zum vereinfachte IKT-Risikomanagementrahmen
    DORA-Umsetzung: BaFin konkretisiert Anforderungen an den vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen: Die BaFin gibt Finanzunternehmen eine Übersicht zu Dokumentationen, Sicherheitsmaßnahmen und Prozessen für den vereinfachten IKT-Rahmen, betont aber, dass die inhaltliche Ausgestaltung im Einzelfall am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auszurichten ist.
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