Kryptoverwahrgeschäft und Grandfathering – Wer kann sich eigentlich auf die Übergangsregelung berufen?
Mit dem neuen Jahr 2020 kommt auch die neue Finanzdienstleistung des Kryptoverwahrgeschäfts in Deutschland. Verwahrdienstleister von Kryptowerten werden dann ihre Dienste nur noch anbieten dürfen, wenn sie zuvor erfolgreich die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin eingeholt haben. Da sich der deutsche Gesetzgeber aber mit der genauen Ausgestaltung der neuen Regeln sehr viel Zeit gelassen hat […]