Technische Dienstleistungen in Kryptogeschäftsmodellen – Im Fokus der BaFin ohne eigene Erlaubnispflicht?
Nicht jede Geschäftstätigkeit mit Bezug zu Kryptowerten oder Blockchain führt automatisch zu einer Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Die Pflicht zur Beantragung einer BaFin Lizenz kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn das geplante Geschäftsmodell sich zum einen auf Blockchaineinheiten bezieht, die entweder Kryptowerte oder eine sonstige Art von regulierten Finanzinstrumenten darstellen und zum anderen, […]