Lass mich das für Dich staken – Wie ist Kryptostaking für andere reguliert?
Kryptolending ist eine attraktive Methode zur Generierung von passivem Einkommen geworden. In einem solchen Umfeld bilden sich regelmäßig Dienstleistungsangebote. Aber können solche Dienstleister nach deutschem Aufsichtsrecht erlaubnispflichtig sein?
Sind dPoS-Staking Provider in Deutschland erlaubnispflichtig?
In Deutschland sind wegen der rechtlichen Einordnung der meisten Kryptowährungen als Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) viele Blockchain-Geschäftsmodelle nicht ohne die vorherige Einholung einer Erlaubnis der BaFin umsetzbar. Der deutsche Gesetzgeber hat diese bereits seit 2011 bestehende Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörde durch die explizite Regulierung von Kryptowerten als Finanzinstrumente und die Einführung der neuen erlaubnispflichtigen […]