Kryptoberatung nach MiCAR – Brauchen künftig auch Referrer eine BaFin Lizenz?
Unter dem Regime der neuen MiCAR wird die Kryptoberatung erlaubnispflichtig sein. Der Tatbestand umfasst jedoch nicht nur die Beratung zu Geschäften mit Kryptowerten, sondern auch die Beratung zur Inanspruchnahme von Kryptodienstleistungen. Was bedeutet das für Referrer?