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Glücksspielstaatsvertrag

  • Zahlungsdienste im Online-Glücksspiel – Wo sind die Grenzen des Zulässigen?
    Zahlungsinstitute dürfen nach dem Mitwirkungsverbot des Glücksspielstaatsvertrags keine Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel ausführen. Eindeutig sind Fälle, in denen originäre Glücksspielanbieter die erforderliche Erlaubnis nicht haben. Schwierigkeiten ergeben sich aber in Fällen, in denen Glücksspiele gar nicht im Zentrum der Geschäftsaktivitäten des Kunden stehen.
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