Kryptowerte und Geldwäsche – Neufassung der Kryptowertetransferverordnung ist in Kraft getreten
Das Bundesfinanzministerium hat am 27. Mai 2023 die nationale Kryptowertetransferverordnung geändert. Bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Geldtransferverordnung können Kryptodienstleister aber noch von einem Ausnahmetatbestand profitieren.