Wann gilt die Befreiung von den Eigenkapitalvorschriften für Kryptoverwahrer und Kryptowertpapierregisterführer?
Für Kryptoverwahrer gelten ebenso wie für Kryptowertpapierregisterführer attraktive Ausnahmetatbestände insbesondere im Hinblick auf zu erfüllenden Eigenkapitalanforderungen. Aber gelten die Privilegien auch für Kryptoverwahrer, die zusätzlich als Kryptowertpapierregisterführer tätig sind?