Aug. 31, 2020

Kryptoverwahrung vs Depotgeschäft – Wo liegen die Vorteile der digitalen Verwahrung von Wertpapieren?

Mit der Veröffentlichung ihrer Hinweise vom 2. März 2020 zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts stellte die BaFin klar, dass sie Security Token nach aktueller Rechtslage nicht als Wertpapiere im Sinne des deutschen Depotgesetzes einordnet. Dies hat zur Folge, dass die Verwahrung von Security Token auch keine Zulassung als Depotbank erforderlich macht, zumal die BaFin den Tatbestand des Depotgesetzes nach ständiger Verwaltungspraxis nur dann als erfüllt ansieht, wenn Wertpapiere verwahrt werden sollen, die dem Depotgesetz unterfallen. Security Token als papierlose Erscheinungsform von Wertpapieren erfüllen diese Anforderung nach Auffassung der Behörde nicht. Die Verwahrung von Security Token für andere kann daher im Rahmen der seit Beginn des Jahres neu eingeführten Finanzdienstleistung des Kryptoverwahrgeschäfts erfolgen. Bedeutet dies einen Wettbewerbsvorteil von Security Token gegenüber in Urkunden verbrieften Wertpapieren und damit einen echten Mehrwert durch die Tokenisierung von Finanzinstrumenten?

VORTEILE VON KRYPTOVERWAHRERN GEGENÜBER DEPOTBANKEN

Aus Sicht des Verwahrers sind die regulatorischen Anforderungen an den eigenen Geschäftsbetrieb bei Kryptoverwahrinstituten deutlich geringer als bei Depotbanken. Während das Depotgeschäft ein Bankgeschäft darstellt, handelt es sich beim Kryptoverwahrgeschäft lediglich um eine Finanzdienstleistung. Die Anforderungen an das regulatorische Anfangskapital sind infolgedessen mit bis zu 5 Mio. Euro für Depotbanken erheblich höher als bei Kryptoverwahrern, die nur 125.000 Euro als Anfangskapital aufbringen müssen. Darüber hinaus kommen Kryptoverwahrer in den Genuss sehr attraktiver aufsichtsrechtlicher Privilegien, sofern sie über die Kryptoverwahrung hinaus keine sonstigen Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten. Solche reinen Kryptoverwahrer müssen sich beispielsweise nicht wie sonstige Institute an die Eigenkapitalquoten der CRR halten. Ebenso wenig müssen sie bei der Vergütung ihrer Mitarbeiter nicht die strengen Vorgaben der Institutsvergütungsverordnung beachten. Auch die besonderen Vorschriften des Depotgesetzes sind auf Kryptoverwahrer wie gesehen nicht anwendbar, während Depotbanken die Regeln bei der Verwahrung von Wertpapierurkunden befolgen müssen.

WELCHE VORTEILE KANN DAS FÜR EMITTENTEN UND DIE ANLEGER HABEN?

Aufgrund der deutlich geringeren regulatorischen Anforderungen an Kryptoverwahrer als an Depotbanken kann die Verwahrung von Security Token kostengünstiger angeboten werden, was letztlich insbesondere den Anlegern zugutekommt. Für Emittenten entfällt bei der Ausgabe von Security Token die traditionell bei Wertpapieremissionen erforderliche Ausstellung und Verwahrung einer Sammelurkunde bei einer Depotbank. Darüber hinaus gibt es im Fall von Security Token für die Anleger stets die Möglichkeit der Eigenverwahrung, indem eine für die Verwahrung des betreffenden Security Token kompatible Walletsoftware heruntergeladen und auf einem Endgerät des Anlegers installiert wird.

GIBT ES AUCH NACHTEILE VON SECURITY TOKEN GEGENÜBER KLASSISCH VERBRIEFTEN WERTPAPIEREN?

Anders als Papierurkunden sind Security Token keine körperlichen Gegenstände und damit keine Sachen im Sinne des deutschen Zivilrechts. Aus diesem Grund finden die nur auf Sachen anwendbaren Vorschriften über den gutgläubigen und lastenfreien Erwerb auf Security Token keine Anwendung. Die Möglichkeit eines gutgläubigen und lastenfreien Erwerbs ist jedoch zwingende Voraussetzung, wenn Wertpapier zum Handel an einer Börse zugelassen werden sollen. Emittenten, die ihr Wertpapier deshalb an einer Börse listen lassen wollen, sollten trotz der genannten Vorteile von Security Token bei der Verwahrung noch den traditionellen Weg gehen und ihre Wertpapiere als Urkunde ausgeben. Allerdings hat der Gesetzgeber mit seinem Anfang des Monats veröffentlichten Gesetzesentwurf für die Einführung elektronischer Wertpapiere deutlich gemacht, dass er diesen Zustand ändern möchte. Bis jedoch der Entwurf zu einem geltenden Gesetz erstarkt ist, wird es sicher noch bis mindestens zum Jahreswechsel dauern.

Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London)

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