Rechtsanwalt Lutz Auffenberg ist Gründer der Kanzlei FIN LAW. Er berät nationale und internationale Unternehmen aus der Finanzdienstleistungsbranche bei aufsichtsrechtlichen Fragestellungen sowie mittelständische Unternehmen außerhalb des Finanzsektors bei der Planung und Umsetzung von Kapitalmarktemissionen und vertritt sie gegenüber der BaFin. Der Schwerpunkt seiner Expertise liegt in der rechtlichen Beratung an der Schnittstelle von Bank- und Finanzdienstleistungen zur Blockchain-Technologie und sonstigen Distributed Ledger Technologien. In diesem Bereich berät er seine Mandanten als Anwalt bereits seit 2012 und ist Referent auf Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen für Führungskräfte aus der Finanzbranche. Darüber hinaus publiziert er regelmäßig in Fachzeitschriften zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen.
Weiterhin berät Rechtsanwalt Lutz Auffenberg auch im Glücksspielrecht und zu Gamification Vorhaben. Hier begleitet er seine Mandanten bei der rechtlichen Planung und Konzeption sowie der anschließenden Umsetzung von Projekten mit Bezug zu Glücksspielregulierung und vertritt sie soweit erforderlich gegenüber der zuständigen Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) bei der Beantragung einer Glücksspiellizenz oder Konzession.
Vor der Gründung der Kanzlei FIN LAW führte Lutz Auffenberg als Salary-Partner das bank- und kapitalmarktrechtliche Dezernat einer mittelständischen Frankfurter Wirtschaftskanzlei und war für eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien – ebenfalls als Salary-Partner – im Bereich Legal Financial Services tätig.
Lutz Auffenberg studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und der Université de Liège in Belgien. Das Rechtsreferendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Düsseldorf. Seit 2015 ist Lutz Auffenberg Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die University of London verlieh ihm im Jahr 2017 den Titel Master of Laws (LL.M.) in Banking and Finance Law.