In der letzten Woche überraschte China den Rest der Welt mit der Ausgabe digitaler Renminbi. Die chinesische Regierung ist damit der First Mover auf dem Weg zu staatlich ausgegebenen digitalen Zentralbankwährung (CDBC) in der Form von blockchain-basierten Einheiten einer Landeswährung. Zwar handelt es sich zunächst nur um ein regional begrenztes Projekt, in dem unter Mithilfe des chinesischen Paymentunternehmens Alibaba zunächst nur Teile des Gehalts von Regierungsbeamten der Stadt Suzhou digital ausgezahlt werden. Bereits ab Mai plant die chinesische Zentralbank aber die Ausweitung des Projekts. China legt damit ein rasantes Tempo bei der Implementierung einer staatlichen Kryptowährung vor. Den bisherigen Informationen zufolge dient der Krypto-Renminbi in erster Linie der besseren Verfolgbarkeit von Transaktionen sowie der Verbesserung der Überwachung von Zahlungsflüssen. Damit geht die chinesische Regierung mit der Einführung der blockchain-basierten Staatswährung in eine Richtung, die erwartbar gewesen ist.
TECHNISCHE AUSGESTALTUNG DES KRYPTO-RENMINBI NOCH WEITGEHEND UNBEKANNT
Aktuell ist noch sehr wenig über die digitale Version des Renminbi bekannt. Insbesondere in technischer Hinsicht sind bislang noch kaum Informationen dazu verfügbar, wie konkret die erste staatliche Kryptowährung ausgestaltet ist. Da sie dem Vernehmen nach der Erweiterung der Kontrollmöglichkeiten der chinesischen Regierung dienen soll, darf davon ausgegangen werden, dass die finanzielle Privatsphäre im System des Krypto-Renminbi kaum geschützt sein wird. Dieser Umstand bedeutet zunächst aus Sicht des Nutzers sogar einen Nachteil gegenüber dem Giralgeld, das als Forderung gegenüber dem Zahlungsdienstleister des existiert. Denn die Informationen über das aktuelle Guthaben sowie die konkrete Nutzung und die Zahlungsströme von Giralgeld verbleiben zunächst beim Zahlungsdienstleister, der an das grundsätzliche Bankgeheimnis gebunden ist. Zwar können diese Informationen im Einzelfall auch nach deutschem Recht von den Zahlungsdienstleistern an staatliche Stellen weiterzugeben sein. Voraussetzung ist insoweit aber immer das Vorliegen eines rechtfertigenden Grundes wie zum Beispiel hinreichende Verdachtsmomente für das Vorliegen von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. In einem blockchain-basierten System ohne besondere privacy-features sind hingegen grundsätzlich alle Transaktionen einsehbar in der Blockchain abgelegt. Ebenso kann jeder, der die Blockchain auslesen kann, die Höhe des an den Blockchain-Adressen verwahrten Guthabens einsehen.
ADAPTION DES KRYPTO-RENMINBI IN DER WESTLICHEN WELT SCHWER VORSTELLBAR
Die nach derzeitigem Kenntnisstand dem chinesischen Staat über den Krypto-Renminbi zur Verfügung stehenden Kontrollmöglichkeiten in Bezug auf konkrete Nutzung, Guthabenhöhe und Transaktionen dürfte zur Folge haben, dass der Krypto-Renminbi jedenfalls in der westlichen Welt kaum als Zahlungsmittel im Geschäftsverkehr mit chinesischen Unternehmen angenommen wird. Insofern ist zu erwarten, dass der Krypto-Renminbi ein rein nationales Zahlungsmittel bleiben wird. Dennoch dürfte der Krypto-Renminbi die internationale Staatengemeinschaft aufhorchen lassen und zusätzlich motivieren, eigene Blockchain-Versionen von Staatswährungen umzusetzen.
Rechtanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London)
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