Security Token sind Blockchain Token, die über einen Smart Contract ausgegeben werden und ihrem Inhaber monetäre Rechte wie z. B. die Zahlung einer Rendite oder eine anteilige Beteiligung am Unternehmensergebnis des STO Emittenten vermitteln. Insoweit unterscheiden sie sich von den Utility Token, die dem Token Inhaber lediglich Zugangsrechte oder begrenzte Einsatzmöglichkeiten innerhalb des Geschäftsmodells des Emittenten gewähren und den Currency Token, die ebenfalls nicht mit besonderen geldwerten Rechten gegenüber dem Emittenten verbunden, sondern ausschließlich als alternatives Zahlungsmittel gedacht sind. Für den deutschen Rechtsraum und somit für alle Fälle, in denen deutsche Anleger angesprochen werden sollen, qualifiziert die BaFin Security Token in der Regel als Wertpapier, wenn der Security Token uneingeschränkt handelbar und damit kapitalmarktfähig ist. Solche wertpapierähnlichen Security Token unterfallen dem deutschen Wertpapierprospektgesetz und der EU-Prospektverordnung und dürfen im Inland deshalb öffentlich nur angeboten werden, wenn der Anbieter zuvor einen umfassenden Wertpapierprospekt erstellt hat, der von der BaFin gebilligt wurde.

GESETZLICHE AUSNAHMEN FÜR DIE GROSSEN TICKETS UND KLEINSTEMISSIONE

 Die Pflicht zur Erstellung eines Wertpapierprospekts gilt bei Angeboten von wertpapierähnlichen Security Token zwar grundsätzlich, jedoch nicht in allen Fällen. Das Gesetz sieht eine Reihe von Ausnahmetatbeständen vor, die den Emittenten von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts im Einzelfall befreien. Ein Security Token Offering, das sich ausschließlich an qualifizierte, also institutionelle und professionelle Anleger richtet, unterfällt beispielsweise einer solchen Ausnahme. Ebenso müssen STO Emittenten keinen Wertpapierprospekt für ihr Angebot erstellen, die ihre Security Token innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums an insgesamt weniger als 150 nicht qualifizierte, also private Anleger veräußern oder die eine Mindestinvestitionssumme von 100.000 Euro pro Anleger vorsehen. Für Banken und Emittenten, deren Aktien bereits zum Handel an zugelassenen Wertpapierbörsen gelistet sind, gibt es ebenfalls Ausnahmen von der Prospektpflicht.

PRIVATE PLACEMENT VON SECURITY TOKEN OHNE WERTPAPIERPROSPEKT

Die Prospektpflicht für Emittenten von Wertpapieren und damit auch von wertpapierähnlichen Security Token gilt nach dem Gesetzeswortlaut nur für öffentliche Angebote. Für das Angebot von Security Token ausschließlich an Freunde und Bekannte, Familie oder Anleger, mit denen bereits vor dem Angebot eine tatsächliche Geschäftsbeziehung besteht, muss daher kein Prospekt erstellt und gebilligt werden. Für Security Token Offerings ist diese Variante allerdings höchstens im Rahmen eines Presales im Vorlauf zum eigentlichen Security Token Offering interessant, da über ein Private Placement keine neuen Investoren gewonnen werden können. Andererseits kann diese Möglichkeit aber genutzt werden, um finanzielle Mittel zur Durchführung und Vermarktung des STO Main Sales zu generieren, sofern der STO Emittent über ein ausreichend großes und investitionsfreudiges Netzwerk verfügt.

SECURITY TOKEN OFFERING BIS 8 MILLIONEN EURO MIT INFORMATIONSBLATT STATT PROSPEKT MÖGLICH

Eine weitere interessante Ausnahme von der Prospektpflicht für wertpapierähnliche Security Token kann bei STOs mit einem Hard Cap von 8 Millionen Euro in Anspruch genommen werden. Für solche Security Token Offerings müssen Anbieter keinen Prospekt, sondern nur ein Informationsblatt erstellen, dem die wesentlichen Informationen zum Emittenten, zum Security Token und den mit einer Investition verbundenen Risiken entnommen werden können. Möchte der STO Emittent jedoch Kapital im Gegenwert von einer Million Euro oder mehr bis 8 Millionen Euro einsammeln, muss der Vertrieb der Security Token von einem Anlagevermittler oder Anlageberater mit BaFin Erlaubnis begleitet werden. Das BaFin-lizenzierte Vertriebsunternehmen muss dann sicherstellen, dass normalvermögende Privatanleger im STO nicht mehr als 1.000 Euro investieren können. Vermögende Privatanleger dürfen maximal 10.000 Euro investieren, soweit ihre finanziellen Verhältnisse es zulassen. Die Überprüfung der Finanzlage und somit des maximal investierbaren Betrags pro Anleger ist in diesen Fällen Aufgabe des Vertriebsunternehmens. Liegt das Hard Cap eines STO hingegen unter einer Million Euro, kann das STO vom Emittenten ohne BaFin-lizenzierten Vertriebspartner durchgeführt werden. Für Startups kann diese Fundingmethode in den ersten Jahren eine durchaus interessante Alternative zum klassischen Verkauf von Geschäftsanteilen sein.

Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London)

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