FIN LAW bietet seinen Mandanten eine umfassende gerichtliche Prozessvertretung in bank- und kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten an. Das Vertretungsangebot reicht über kapitalanlagerechtliche Streitigkeiten über zahlungsverkehrsrechtliche und darlehensrechtliche Auseinandersetzungen bis hin zu allgemeinen Verfahren im Finanzrecht. FIN LAW verfügt über nachgewiesene Prozesserfahrung und höchste fachliche Kompetenz in zivilrechtlichen Streitigkeiten aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. ist zudem als Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht aufgrund der Spezialisierung von FIN LAW im Bereich der Prospekterstellung für Wertpapiere und Vermögensanlagen richtiger Ansprechpartner für sowohl die Geltendmachung als auch die Abwehr von Ansprüchen wegen Prospekthaftung. Die zumeist aufwändige und komplexe Rechtsprüfung des Vorliegens von haftungsbegründenden Prospektfehlern gehört zu den Spezialgebieten der Kanzlei. Nicht Gegenstand des Vertretungsangebots von FIN LAW ist hingegen die Strafverteidigung. Stellt sich im Laufe einer Mandatsbeziehung heraus, dass die Einbeziehung eines Strafverteidigers vonnöten ist, verfügt FIN LAW über ein breites Kooperationsnetzwerk aus Kollegen, die den höchsten fachlichen Ansprüchen an eine kompetente Strafverteidigung genügen und an die Mandanten verwiesen werden können.