Kryptowertpapierregister
Kryptowertpapierregister müssen von Dienstleistern mit BaFin Lizenz geführt werden
In einem Kryptowertpapierregister müssen Emittenten von Kryptowertpapieren die Eckdaten zu ihrer Emission wie den wesentlichen Inhalt des mit den Kryptowertpapieren verbundenen Rechts und den Nennbetrag, das Emissionsvolumen, den Inhaber und eventuelle Verfügungsbeschränkungen veröffentlichen. Die Führung des Kryptowertpapierregisters ist dabei eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung und kann nur von einem spezialisierten Dienstleister erbracht werden, der über eine BaFin Lizenz für die Kryptowertpapierregisterführung verfügt. Emittenten von Kryptowertpapieren müssen deshalb zwingend einen Kryptowertpapierregisterführer mit der Führung des Registers für das Kryptowertpapier beauftragen. Unterbleibt eine solche Beauftragung gilt der Emittent der Kryptowertpapiere selbst als registerführende Stelle. Kryptowertpapierregisterführer werden nur bei Emissionen von Kryptowertpapieren nach dem deutschen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) benötigt. Bei Emissionen von tokenisierten Wertpapieren (Security Token), die nicht dem eWpG unterfallen, muss hingegen kein Kryptowertpapierregister geführt werden.
Anforderungen an die BaFin Lizenz für Kryptowertpapierregisterführer
Kryptowertpapierregisterführer sind nach deutschem Aufsichtsrecht Finanzinstitute und müssen vor der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit deshalb erfolgreich eine BaFin Lizenz beantragen. Die Erlaubniserteilung setzt die Erfüllung zahlreicher gesetzlicher Pflichten voraus. So müssen Kryptoregisterführer stets über ein regulatorisches Mindestkapital in Höhe von 150.000 Euro verfügen, das entweder als Sichtguthaben bei einer Bank im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in Form von bestimmten, sofort liquidierbaren Vermögensgegenständen vorliegen muss. Die Geschäftsleiter müssen fachlich geeignet und zuverlässig sein. Zudem muss das Unternehmen eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation insbesondere im Hinblick auf das Risikomanagement, die IT-Sicherheit und die Complianceorganisation vorweisen können. Auch die Gesellschafter eines Unternehmens, das die Führung von Kryptowertpapierregistern anbietet, müssen zuverlässig sein. Die Vorbereitung eines Erlaubnisantrags für eine BaFin Lizenz für Kryptowertpapierregisterführung ist ein sehr aufwändiges und komplexes Projekt, das durch eine spezialisierte Kanzlei begleitet werden sollte. Erfüllt ein Unternehmen alle aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen, erteilt die BaFin die Erlaubnis zur Kryptowertpapierregisterführung.
Wie lange dauert ein BaFin Erlaubnisverfahren für Kryptowertpapierregisterführung?
BaFin Erlaubnisverfahren dauern in der Regel zwischen sechs und zwölf Monate. Je nach Einzelfall kann das Erlaubnisverfahren jedoch auch weniger oder mehr Zeit in Anspruch nehmen. Über gut vorbereitete, durch einen erfahrenen Anwalt begleitete Erlaubnisanträge, wird üblicherweise schneller entschieden als über selbst erstellte Anträge, da die BaFin bei letzteren häufig zahlreiche Rückfragen stellt und fehlende Informationen und Nachweise anfordern muss. Im Fall der Kryptowertpapierregisterführung kommt hinzu, dass es sich um eine sehr spezielle Finanzdienstleistung in einem innovativen Marktsegment handelt. Eine sorgfältige und übersichtliche Gestaltung des Erlaubnisantrags unter Mithilfe einer spezialisierten Kanzlei ist deshalb zur Ermöglichung einer schnellen Bearbeitung durch die BaFin besonders wichtig.
Zuständiger Anwalt für Fragestellungen rund um das Kryptowertpapierregister in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Lutz Auffenberg,LL.M (London).