DeFi Regulierung
Regulierung von Decentralized Finance und Smart Contract Ökonomie
Decentralized Finance (DeFi) ist eine logische und zugleich bahnbrechende Weiterentwicklung der Blockchain-Technologie, von Kryptowerten und Smart Contracts. DeFi steht für Projekte, die das dezentrale Angebot von Finanzdienstleistungen im weitesten Sinne zum Gegenstand haben und nicht über einen zentralen Anbieter erbracht beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden, sondern über einen automatisiert funktionierenden Smart Contract auf einer dafür geeigneten Blockchain. Beispiele für Decentralized Finance sind etwa Staking oder Lending Angebote, die über eine Interaktion mit einem Smart Contract in Anspruch genommen werden können. Auch Smart Contract-basierte dezentrale Exchanges (DEX), die verschiedene Kryptowerte in sog. Liquidity Pools zum Tausch bereithalten, ohne dass eine zentrale Instanz die Tauschaktivität umsetzt, sind in DeFi weit verbreitet. Wegen des fehlenden zentralen Anbieters stellt sich bei vielen Projekten die Frage, ob durch DeFi Projekte Erlaubnispflichten ausgelöst werden können und falls ja, wer als Adressat der Erlaubnispflicht in Betracht kommt.
Grad der Dezentralität eines DeFi Dienstes entscheidend
Die MiCAR erfasst DeFi Projekte grundsätzlich nicht und konzentriert sich systematisch auf die Regulierung von zentral agierenden Anbietern von Kryptodienstleistungen. Dennoch ist es im Einzelfall auch bei DeFi Protokollen möglich, dass beteiligte Personen oder Unternehmen aufsichtsrechtliche Erlaubnispflichten auslösen. Entscheidend ist regelmäßig der Grad der tatsächlichen Dezentralität des Dienstes. Behalten sich etwa Initiatoren oder Entwickler eines Protokolls die Governance des Smart Contracts oder bestimmte Zugriffs- oder Eingriffsrechte vor oder fließen ihnen aus den über das DeFi Protokoll durchgeführten Transaktionen Gebühren zu, kann im Einzelfall eine hinreichende Beherrschung des DeFi Protokolls vorliegen, die zur Eigenschaft als Betreiber im aufsichtsrechtlichen Sinn führt. Der Grad der potenziellen Einflussnahme der Initiatoren von DeFi Infrastrukturen ist deshalb entscheidend für die Frage nach der aufsichtsrechtlichen Verantwortlichkeit und das Vorliegen von Erlaubnispflichten nach der MiCAR, dem KWG oder dem WpIG. Ein auf DeFi spezialisierter Anwalt oder eine spezialisierte Kanzlei kann solche Fragen im Vorfeld klären und deshalb bei der rechtlichen Umsetzung von DeFi Projekten sehr hilfreich sein.
Interaktion mit einem DeFi Smart Contract kann BaFin Lizenz erfordern
Dienste im Bereich von Decentralized Finance werden häufig nicht vollkommen dezentral angeboten. In vielen Projekten gibt es Anbieter, die entweder letztlich als der Anbieter eines über einen Smart Contract erreichbaren Dienstes eingestuft werden müssen oder Dienstleistungen praktisch als Add On zu einem DeFi Dienst zur Verfügung stellen. Wer etwa Nutzern eines DEX oder eines smart contract-basierten Staking oder Lending Dienstes die Bereitstellung von mit dem Smart Contract kompatiblen Wallets anbietet, wird gegebenenfalls die erlaubnispflichtige Kryptoverwahrung betreiben. Ebenso kann das Engagement eines Unternehmens als Market Maker auf einer dezentralen, smart contract-basierten Tauschbörse Erlaubnispflichten auslösen und die Einholung einer BaFin Lizenz vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich machen. Auch eine Beratung zum Kryptotrading auf dezentralen Tauschbörsen kann im Einzelfall eine erlaubnispflichtige Anlageberatung zu Kryptowerten darstellen. Solche Dienstleistungen können nur auf der Grundlage einer zuvor erteilten BaFin Lizenz erbracht werden.
Zuständiger Anwalt für Fragestellungen rund um die DeFi Regulierung in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M (London).