BaFin Lizenz und Erlaubnisverfahren

BaFin Lizenz und Erlaubnisverfahren für Fintech Unternehmen und Kryptodienstleister

In den meisten Fällen benötigen Fintech Unternehmen und Kryptodienstleister für den Betrieb ihres Geschäftsmodells eine BaFin Lizenz je nach Art der angebotenen Dienstleistung nach der MiCAR, dem KWG, WpIG oder auch dem ZAG. Für die Vorbereitung des erforderlichen Erlaubnisverfahrens ist professionelle Unterstützung durch eine spezialisierte Kanzlei unabdinglich. Antragsteller, die sich um eine BaFin Erlaubnis bewerben, müssen unter anderem ein ausreichendes regulatorisches Mindestkapital vorweisen, dessen Höhe von der Art der anzubietenden regulierten Tätigkeit abhängt. Zudem müssen die Inhaber des Unternehmens und die Geschäftsleiter zuverlässig und fachlich geeignet sein. Fintech Unternehmen und Kryptodienstleister haben darüber hinaus eine ordnungsgemäße und professionelle Geschäftsorganisation nachzuweisen. Insbesondere müssen die Antragsteller im Erlaubnisverfahren gegenüber der BaFin ein wirksames Risikomanagement und effektive Unternehmenscompliance sowie ein funktionierendes Anti-Geldwäsche-Programm und umfassende Notfallpläne vorweisen können. Besonderen Wert legt die BaFin in Erlaubnisverfahren von Fintech Unternehmen und Kryptodienstleistern auf eine angemessene und effektive IT-Sicherheit.

Inhaltliche Schwerpunkte von Erlaubnisverfahren zur BaFin Lizenz

Die Prüfungsschwerpunkte der BaFin hängen stark davon ab, für welche konkrete regulierte Tätigkeit der Antragsteller eine Lizenz beantragt. Anträge auf die Erteilung einer BaFin Lizenz für Bankgeschäfte wie etwa das Einlagengeschäft, das Kreditgeschäft oder das Finanzkommissionsgeschäft setzen die Erfüllung anderer Mindeststandards voraus als beispielsweise Anträge auf Zulassung von Zahlungsdiensten, auch wenn die von Antragstellern zu erfüllenden Grundanforderungen in Erlaubnisverfahren nach der MiCAR, dem KWG, WpIG und ZAG im Wesentlichen vergleichbar sind. In jedem Fall ist für Erlaubnisanträge eine äußerst sorgfältige Vorbereitung erforderlich, die häufig mehrere Monate in Anspruch nimmt. Insoweit lohnt sich die Unterstützung durch einen guten und erfahrenen Anwalt zur Vorbereitung eines Antrags auf BaFin Lizenz. Neben strukturierter Begleitung der Vorbereitung und hohem Fachwissen hinsichtlich der im Erlaubnisverfahren zu erfüllenden Anforderungen durch den Anwalt, ist auf Seiten der Mandantschaft die sorgfältige Mitarbeit in der Vorbereitung ebenso erforderlich wie die konsequente Umsetzung der aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Geschäftsorganisation im Unternehmen.

Erlaubnisverfahren für die BaFin Erlaubnis zur Kryptoverwahrung und die Kryptowertpapierregisterführung

In Deutschland sind die Kryptoverwahrung und die Kryptowertpapierregisterführung nach dem KWG als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen reguliert. Antragsteller müssen im Erlaubnisverfahren daher die gesetzlichen Anforderungen des KWG und die Anforderungen nach der insoweit einschlägigen Verwaltungspraxis der BaFin erfüllen. Beide Finanzdienstleistungen sind insoweit speziell, als dass sie sich nicht auf alle Arten von Finanzinstrumenten beziehen. Vielmehr kann Gegenstand der jeweiligen Finanzdienstleistung nur ein Kryptowert bzw. ein Kryptowertpapier sein. Die BaFin hat deshalb Spezialabteilungen gegründet, die sowohl für die Erlaubnisverfahren von Anbietern der Kryptoverwahrung und der Kryptowertpapierregisterführung als auch für die sich anschließende laufende Aufsicht über diese Art von Kryptodienstleistern zuständig sind. Erlaubnisverfahren von Kryptodienstleistern mit anderen Geschäftsmodellen wie beispielsweise dem Kryptotrading oder der Anlageberatung zu Kryptowerten werden demgegenüber grundsätzlich von den auch für klassische finanzmarktbezogene Geschäftsmodelle zuständigen Abteilungen der BaFin bearbeitet.

Zuständiger Anwalt für Fragestellungen rund um die BaFin Lizenz in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M (London).