Im Sommer 2018 entschied der deutsche Gesetzgeber, dass in Deutschland Wertpapieremissionen bis 8 Millionen Euro Emissionsvolumen ohne einen zuvor von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt öffentlich angeboten werden dürfen. Was für traditionelle Wertpapiere gilt, ist natürlich auch ohne Einschränkungen auf Security Token Offerings anwendbar, bei denen die BaFin den anzubietenden Security Token als Wertpapier im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes einstuft. Damit eröffnet sich für Startups und viele mittelständische Unternehmen eine interessante Möglichkeit der Kapitalaufnahme ohne aufwändige Prospekterstellung und BaFin Billigungsverfahren, bei dem gleichzeitig eine Abhängigkeit von mitbestimmenden VC-Investoren oder einer darlehensgebenden Bank vermieden werden kann. Doch kann man wirklich einfach 8 Millionen Euro ohne Prospekt einsammeln oder müssen stattdessen andere Voraussetzungen erfüllt werden?

WERTPAPIER-INFORMATIONSBLATT STATT WERTPAPIERPROSPEKT

Natürlich kann ein Security Token Offering in auch bei einem Hardcap von 8 Millionen Euro nicht ohne Weiteres durchgeführt werden. Der Gesetzgeber befreit Emittenten, die die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen wollen, nur dann von der Prospektpflicht, wenn sie anstelle des grundsätzlich erforderlichen Prospekts ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) erstellen und vor dem öffentlichen Angebot der Security Token von der BaFin gestatten lassen. Das WIB darf einen Umfang von 3 DIN-A4 Seiten nicht überschreiten und der STO Emittent muss darin die wesentlichen Angaben zum Security Token Offering machen. Insbesondere muss das Wertpapier-Informationsblatt Informationen über die Art und Ausgestaltung des Security Token sowie der mit ihm verbundenen Rechte, Informationen über den STO Emittenten, die wesentlichen Risiken für Anleger sowie die geplante Verwendung des eingesammelten Kapitals enthalten. Im Vergleich zu der Erstellung eines vollständigen Wertpapierprospekts ist der Aufwand für die Erstellung eines WIB somit überschaubar.

VERTRIEB NUR ÜBER EIN FINANZDIENSTLEISTUNGSINSTITUT MIT BAFIN ERLAUBNIS

Da ein Wertpapier-Informationsblatt erheblich weniger ausführlich über den Security Token, den Anbieter und die Angebotskonditionen informiert als ein umfassender Wertpapierprospekt, hat der Gesetzgeber die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung zusätzlich unter den Vorbehalt gestellt, dass der Vertrieb des auf Basis eines WIB angebotenen Wertpapiers an Anleger ausschließlich über ein Anlagevermittlungs- oder Anlageberatungsunternehmen mit BaFin Lizenz erfolgen darf. Deshalb können STO Emittenten, die ihre Security Token auf der Grundlage von Wertpapier-Informationsblättern anbieten wollen, den Vertrieb der Token nicht selbst über die eigene Homepage vornehmen, sondern müssen zwingend einen professionellen Finanzvertrieb mit entsprechender BaFin Lizenz beauftragen. Dieser ist dann gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass Privatanleger sich an ihren individuellen Vermögensverhältnissen orientierende Investitionsschwellen nicht überschreiten, wobei der Maximalbetrag bei 10.000 Euro liegt.

KANN EIN SECURITY TOKEN MIT WERTPAPIER-INFORMATIONSBLATT IN GANZ EUROPA ANGEBOTEN WERDEN?

Security Token Offerings auf der Basis von Wertpapier-Informationsblättern können nicht auch in anderen Mitgliedstaaten über das EU-Passporting angeboten werden. Das Notifizierungsverfahren gilt nur für ausführliche Prospekte. Außerdem hat der deutsche Gesetzgeber festgelegt, dass ein auf der Basis eines Wertpapier-Informationsblattes durchgeführtes Angebot im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum ein Hard Cap von 8 Millionen Euro nicht überschreiten darf. Allerdings ist es STO Emittenten natürlich möglich in anderen Mitgliedstaaten ein zusätzliches, jedoch hinsichtlich der mit dem Security Token verbundenen Rechte unterschiedliches Offering durchzuführen, sofern das betreffende Land einen vergleichbaren Ausnahmetatbestand eingeführt hat. Soll jedoch ein Security Token Offering in der gesamten EU durchgeführt werden, bietet sich aus Kosten- und Aufwandsgründen die Erstellung eines umfassenden Prospekts an, der in den anderen Zielländern notifiziert werden kann.

WELCHE SONSTIGEN DOKUMENTE MÜSSEN FÜR EIN STO MIT WERTPAPIER-INFORMATIONSBLATT ERSTELLT WERDEN?

Die Ausnahme von der Pflicht einen Prospekt zu erstellen befreit STO Emittenten natürlich nicht davon, die übrigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Security Token Offering zu schaffen. Deshalb müssen auch in diesen Fällen mit höchster Sorgfalt die Token Terms zur rechtlichen Ausgestaltung der anzubietenden Security Token und die Terms of Token Sale zur Regelung der Angebotskonditionen erstellt werden. Darüber hinaus müssen alle sonstigen vorgesehenen Vertriebsmaterialien wie z.B. Whitepaper oder werbende Äußerungen rechtlich abgestimmt werden. Neben den zu erstellenden Rechtsdokumenten muss der STO Emittent zudem einen geeigneten Vertriebspartner mit BaFin Lizenz und technische Entwickler zur Programmierung der Security Token finden und beauftragen. FIN LAW verfügt über ein breites Netzwerk aus geeigneten Blockchain-Entwicklern mit STO-Erfahrung, Finanzvertrieben mit BaFin Zulassung sowie rechtlichen und steuerlichen Beratern aus dem In- und Ausland, um ein STO-Projekt erfolgreich zu begleiten. Für STO Emittenten mit einem Fundingziel von maximal 8 Millionen Euro ist die Variante über ein Wertpapier-Informationsblatt im Ergebnis eine interessante und vergleichsweise kostengünstige Option.

Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. (London)

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