Mai 17, 2022
FIN LAW berät DLT Finance erfolgreich bei Zulassung als Wertpapierinstitut
Unsere Mandantin DLT Finance Holding AG erhielt für ihre Tochtergesellschaft DLT Subsidiary AG von der BaFin die Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 WpIG zum Betrieb eines Wertpapierinstituts. DLT Finance kann damit zukünftig neben dem bereits zuvor über die DLT Custody GmbH betriebenen Kryptoverwahrgeschäft ein breites Spektrum an Services im Kryptomarkt anbieten, namentlich Kryptotrading und Kryptobrokerage, Borrow/Lending, Kryptoverwahrung und Kryptoverwaltung sowie die Realisierung von Tokenisierungsprojekten. Konkret erhielt die DLT Subsidiary AG von der BaFin die Erlaubnis, die folgenden Wertpapierdienstleistungen zu erbringen:
- Finanzkommissionsgeschäft (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 WpIG),
- Emissionsgeschäft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 WpIG),
- Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG),
- Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG),
- Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG),
- Platzierungsgeschäft (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 WpIG),
- Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG),
- Eigenhandel durch Market Making (§ 2 Abs. 2 Nr. 10a WpIG) sowie
- Eigenhandel als Dienstleistung für andere (§ 2 Abs. 2 Nr. 10c WpIG).
Die Vertretung im Erlaubnisverfahren erfolgte durch Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. FIN LAW gratuliert DLT Finance herzlich zum Erhalt der Zulassung.