Seminar zu Virtuellen Währungen und Geldwäsche in Frankfurt

Kreditinstitute können Virtuelle Währungen heutzutage selbst dann nicht ignorieren, wenn sie keinerlei Rolle in deren Geschäftsmodellen spielen. Geschäfte und Transaktionen von Bankkunden mit Krypto-Tauschbörsen oder anderen Anbietern kryptographischer Währungen kommen auch dann vor, wenn Banken selbst sich von Virtuellen Währungen fernhalten. Was tun, wenn Kunden in betrügerische Transaktionen verwickelt sind. Welche geldwäscherechtlichen Maßnahmen sind einzuleiten?

Am 21. Februar 2019 wird Rechtsanwalt Lutz Auffenberg, LL.M. auf dem von Forum Institut GmbH veranstalteten Tagesseminar „Virtuelle Währungen und Geldwäsche“ ausführlich zur aktuellen Regulierung von Virtuellen Währungen im Rahmen der 5. Geldwäscherichtlinie sprechen. Weitere für Kreditinstitute wichtige Aspekte wie zahlungsrechtliche Problematiken bei unauthorisiert veranlassten Zahlungsvorgängen werden ebenso Thema sein wie potentielle Einsatzmöglichkeiten der Virtuellen Währungen zugundeliegenden Blockchain-Technologie in der Finanzbranche. Lutz Auffenberg wird einen detaillierten Blick auf die europäischen Vorgaben, die Umsetzung durch den deutschen Geetzgeber und die aktuelle Verwaltungspraxis der BaFin in Bezug auf Geldwäscheprävention bei Virtuellen Währungen sowie die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) zur Regulierung von Virtual Assets werfen.

Tags: Lutz Auffenberg, Virtuelle Währungen, Regulierung, BaFin, Geldwäsche, 5. geldwäscherichtlinie